Arigona Zogajs Anwalt Helmut Blum drückt sich Medienvertretern gegenüber derzeit sehr vorsichtig aus - und auch die O-Töne diverser Helfer der Jugendlichen und ihrer Mutter klingen eher zurückhaltend. Kein Wunder, weht doch den Unterstützern der 16-Jährigen, die vergangenen Herbst hohe Popularitätswerte erreicht hatte, ein kalter Wind entgegen.

So sehr Arigona Zogaj vor einem halben Jahr in der breiten Öffentlichkeit bewundert und bemitleidet worden ist, so sehr wird sie jetzt abgelehnt und beschimpft: Man könne ihre Geschichte schon nicht mehr hören, sie und ihre Mutter sollten Österreich verlassen, heißt es. Hier ist, wie man es auch von Natascha Kampusch kennt, ein Medienhype umgeschwenkt und hat sich - den Gesetzen der Massenpsychologie folgend - gegen die einst Hochgelobten gewendet.

Doch gerade angesichts dieser 180-Grad-Umkehrung der Emotionen sollte man die Sache an sich nicht aus den Augen verlieren: den Umstand, dass hier eine Jugendliche, die ihr ganzes bewusstes, bisheriges Leben in Österreich verbracht hat, mit staatlichem Zwang außer Landes gebracht werden soll. Dass diese Entscheidung zuletzt im Alleingang von Minister Platter gefällt worden ist, ohne rechtliche Möglichkeit der Berufung, also in einer Art "Gnadenrecht", das dem Verfassungsgerichtshof immerhin überprüfungswürdig erschien, sodass er im Dezember 2007 ein eigenes Verfahren eingeleitet hat. Die Entscheidung wird Arigona Zogaj ebenso wenig helfen können wie die drei VfGH-Beschwerden ihres Anwalts. Das kann nur Platter allein: Wenn er sich doch noch von Grundrechtsargumenten leiten lässt.(Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 26.5.2008)