Die UEFA machte in diesem Zusammenhang auf die Hausordnung in den Stadien aufmerksam: Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sich jeder Ticketkäufer vor der Bestellung einverstanden erklären musste, werden nicht erlaubte Gegenstände konfisziert und bereits beim Eintritt in die Sicherheitszone rund um die Arenen eingezogen. Darunter fallen:
Österreich
Das darf nicht ins Stadion
UEFA Liste mit Utensilien, die draußen bleiben müssen
Wien/Nyon - Auf einer Liste, welche die UEFA am Donnerstag veröffentlichte, befinden sich nicht nur Selbstverständlichkeiten wie Waffen und potenzielle Wurfgeschosse, die nicht in die Stadien der EURO 2008 dürfen, sondern auch Werbeutensilien von Unternehmen, welche nicht die EURO sponsern.
Waffen jeder Art
Sachen und Gegenstände die als Waffen, Hieb-, Stoss-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können, insbesondere auch Stockschirme, Helme und andere sperrige Utensilien
Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus PET, Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind sowie Tetra-Packungen
Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände
Alkoholische Getränke aller Art, Drogen und Stimulanzien
rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial
Fahnen- oder Transparentstangen jeder Art. Zugelassen sind einzig flexible Kunststoffstangen und sogenannte Doppelhalter bis maximal einen Meter Länge, deren Durchmesser nicht größer als ein Zentimeter ist
Transparente und Fahnen, die größer sind als 2,0 mal 1,5 Meter. Kleinere Fahnen und Transparente sind zugelassen, sofern deren Material unter den Begriff "schwer entflammbar" fällt und den nationalen Gesetzen und Normen entspricht.
offizielle Fangruppen mit sogenannten Überrollfahnen haben sich einen Tag vor dem jeweiligen Spiel beim Verantwortlichen der EURO 2008 zu melden, der darüber entscheidet, ob solche Überrollfahnen zugelassen werden können.
Tiere, ausgenommen Blindenhunde und Diensthunde der Polizei
jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und Ähnliches sowie promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art
Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind - Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge
sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer, Sporttaschen - als "sperrig" im Sinne dieser Bestimmung gelten alle Gegenstände, die größer sind als 25cm x 25cm x 25cm und die nicht unter dem jeweiligen Sitz im Stadion verstaut werden können
größere Mengen von Papier und/oder Papierrollen
mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren
Laser-Pointer
Fotokameras (außer für private Zwecke und dann nur mit einer Garnitur Ersatzbatterien oder Ersatzakkus), Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte
alle Geräte, die dazu dienen über das Internet oder andere Medien Sound, Bilder, Beschreibungen oder Veranstaltungsergebnisse gewerblich zu übermitteln oder zu verbreiten
andere Objekte, die die Sicherheit und/oder das Ansehen der UEFA EURO 2008 beeinträchtigen könnten.
(APA)