Im Fall Amstetten will Opferanwalt Christoph Herbst jetzt gegen Medienberichte, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, vorgehen. Dazu braucht er das Okay Elisabeth F.s, die bisher von den Berichten ferngehalten wurde.

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Amstetten/St. Pölten - Persönliche Briefe Elisabeth F.s an einen früheren Freund, abgedruckt in der Zeitung "Österreich". Details über den Gesundheitszustand Josef F.s, miterwähnt in einem "News"-Artikel über ein Gespräch mit dem Anwalt Josef F.s, Rudolf Mayer: Persönlichkeitsrechte verletzenden Berichten wie diesen müsse ein Riegel vorgeschoben werden, meint Christoph Herbst, Opferanwalt im Fall Amstetten.

"Wir werden noch in dieser Woche medienrechtliche Schritte setzen", kündigt Herbst im STANDARD-Gespräch an. Man wolle und man müsse etwas gegen die sich zuspitzende mediale Sensationsspirale unternehmen: "Aber dazu brauchen wir das Einverständnis der primär Betroffenen."

Diese leben, wie berichtet, derzeit in einem abgeschotteten Bereich der Landesklinik Amstetten-Mauer. Aus therapeutischen Gründen werden sie auch von den Berichten über ihren "Fall" ferngehalten. Um Elisabeth F.s Okay zur Gegenwehr zu erwirken, werde man sie in den kommenden Tagen nun von den Sachverhalten in Kenntnis setzen, sagt Herbst.

Eva Plaz bleibt Medien fern

Er und die Wiener Anwältin Eva Plaz bildeten "ein Team", bekräftigt Herbst. Familie F. habe ihnen beiden vergangenen Mittwoch das Mandat erteilt. Plaz kümmere sich um die Prozessbegleitung als solche, er um "andere Sachverhalte". Plaz ließ den Standard wissen, dass sie sich bis auf weiteres "von Medien fernhalten" müsse, um ihre "Arbeit gut zu machen".

Einklagbar sei im Fall Amstetten inzwischen immerhin recht viel, erläutert die Medienanwältin des Standard, Maria Windhager. In der bisherigen Berichterstattung heimischer Medien sei sowohl gegen das Mediengesetz als auch gegen den Bildnisschutz verstoßen worden - sowie zuletzt gegen das Briefgeheimnis, dessen Regeln im Fall des Abdrucks von Elisabeth F.s Schreiben in Österreich "offenbar missverstanden" worden seien: "Das Briefgeheimnis schützt nicht nur den Empfänger, sondern auch und vor allem den Verfasser eines Schreibens."

Überhaupt - so Windhager - sei die in Österreich herrschende "Schlampigkeit" im Umgang der Medien mit Fragen des Opferschutzes beachtlich: "Die Bestimmungen sind an sich inzwischen recht gut, doch sie sind noch in viel zu geringem Maß ausjudiziert. Im Einzelfall macht das das rechtliche Risiko beachtlich", sagt sei.

Statt schärferer Gesetze mit höheren Entschädigungssummen würde sich die Anwältin "längere Fristen, binnen derer Ansprüche geltend gemacht werden können", wünschen. Die derzeitige Frist - laut Medienrecht sechs Monate - sei für traumatisierte Verbrechensopfer viel zu kurz. Nach der Aufdeckung eines Verbrechens seien diese nämlich oft lange zu keinen rechtlichen Entscheidungen fähig. (Irene Brickner/Printausgabe, 13.5.2008)