Sozialminister Erwin Buchinger will mit Jänner 2009 das Pflegegeld um fünf Prozent erhöhen. Vorausgesetzt, das geht sich bei den Budgetverhandlungen aus – denn die dafür notwendigen 127 Millionen Euro muss erst der Finanzminister lockermachen.

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Die gute Nachricht, die Sozialminister Erwin Buchinger am Montag unter die Leute zu bringen versucht hat: Mit Januar nächsten Jahres soll das Pflegegeld erhöht werden. Und zwar um fünf Prozent. Die schlechten Nachrichten schloss er gleich an: Erstens kann diese Erhöhung – erst die dritte seit der Einführung dieser Sozialleistung im Jahr 1993 – die inzwischen eingetretenen Wertverluste keinesfalls ausgleichen. Das sei politisch eben nicht drinnen – und im sogenannten „Budgetpfad“ auch nicht. Die zweite schlechte Nachricht besagt, dass nicht einmal die von Buchinger angekündigte Erhöhung budgetär abgesichert ist.

Da müsste nämlich die ÖVP mitspielen – sie müsste Buchingers Pflegegeld-Novelle zustimmen. Und das ist nur realistisch, wenn im Finanzministerium die entsprechenden Budgetmittel freigegeben werden. Am Montag hieß es aus dem Ressort von VP-Chef Wilhelm Molterer aber, dass erst im Dezember über eine Evaluierung des Pflegegeldes diskutiert werden sollte – und dass daher eine Erhöhung des Pflegegeldes erst im Jahr 2010 realistisch erscheint.

Andere ÖVP-Politiker reagierten allerdings positiver auf Buchingers Vorschlag – besonders der Seniorenbund-Obmann Andreas Khol. Seiner niederösterreichischen Parteifreundin Johanna Mikl-Leitner geht Buchingers Vorschlag eher zu wenig weit – die Landesrätin nennt ihn einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Die Erhöhung müsse mindestens zweistellig ausfallen.

Tatsächlich würde eine Erhöhung des Bundespflegegeldes auch dazu führen, dass die Pflegegelder, die die Länder auszahlen müssen, massiv steigen.

Denn die Länder sind für etwa 60.000 Pflegefälle zuständig, die (noch) keine Pension oder Versehrtenrente beziehen. Das sind in der Regel Berufstätige, mitversicherte Angehörige (speziell behinderte Kinder und Jugendliche) oder Sozialhilfeempfänger. Die Pflegegeld-Regelungen der Länder knüpfen engstens an Beträge und Anspruchsberechtigungen an, die beim Bundespflegegeld vorgesehen sind. Lediglich beim Auszahlungsmodus gibt es Unterschiede. Besonders viele Bezieher von Landespflegegeld gibt es in Wien, wo 23 Prozent der Anspruchsberechtigten leben, in Niederösterreich (19 Prozent) und der Steiermark (16 Prozent). Insgesamt würden durch die Pflegegeld-Novelle nach Buchingers Vorstellungen 127 Millionen Euro bewegt. Die fünfprozentige Erhöhung der bestehenden Ansprüche würde 92 Millionen Euro kosten.

Mehr Leistungen

Dazu kommen aber Ausweitungen der Pflegegeld-Leistungen. Vor allem greift Buchinger die langjährige Forderung der im Bereich der Pflege tätigen Organisationen auf, Demenzerkrankungen in der Pflegegeld-Einstufung besser zu berücksichtigen. Bei Demenzerkrankten sollen bei der Pflegegeldeinstufung 30 Stunden als Erschwerniszuschlag angerechnet werden. Damit würde rund die Hälfte der Betroffenen in eine höhere Pflegestufe kommen – das kostet 30 Millionen Euro.

Für die Ausweitung des Personenkreises für Kurzzeitpflegemaßnahmen werden fünf bis zehn Millionen zusätzlich erwartet. Zusätzliche Maßnahmen für behinderte Jugendliche wirken sich im Bundesbudget mit weniger als 500.000 Euro aus, bei den Ländern mit fünf bis maximal zehn Millionen Euro. (Conrad Seidl/DER STANDARD, Printausgabe, 6.5.2008)