Graz - Im Grazer Herberstein-Prozess dehnte am Montag Staatsanwalt Johannes Winklhofer die Anklage aus, indem er die Schadenssummen im Fall des Betruges bei Andrea Herberstein und Heinz Boxan wesentlich erhöhte. Als Zeugen waren am 14. Verhandlungstag mehrere Finanzbeamte geladen, darunter jener, bei dem Heinz Boxan 2005 Selbstanzeige erstattet hatte.

Der Staatsanwalt dehnte auf Grund der bisherigen Verfahrensergebnisse die Anklage aus. Andrea Herberstein wird nun ein Betrugsschaden von 332.170,86 Euro (bisher: 73.764,23 Euro) und Heinz Boxan ein Schaden in der Höhe von 201.359,76 Euro (bisher: 70.548,66 Euro) vorgeworfen. Die Summen resultieren aus falschen Angaben über Eigenmittel bei Förderungsansuchen beim Land Steiermark, so der Staatsanwalt. In den Förderrichtlinien gab es klare Angaben, dass ein bestimmter Prozentsatz Eigenmittel vorhanden sein müsse, was aber nach Meinung des Anklägers bei Herberstein nicht der Fall war.

Dubiose Selbstanzeige

Als erster Zeuge wurde jener mittlerweile pensionierter Finanzbeamter gehört, dem sich Boxan 2005 anvertraut hatte. Die Umstände der Selbstanzeige waren etwas dubios, fand das Gespräch mit dem Beamten doch in einem Gastgarten und durch Vermittlung eines Journalisten, der die Geschichte dann an eine Zeitung weiterleitete, statt.

"Ich habe über einen Redakteur erfahren, dass Boxan Informationen über Herberstein hätte", schilderte der Zeuge. Bei dem Treffen im Gasthaus erzählte der Angeklagte dann dem Beamten einige Details. "Das Highlight waren die Erlösverkürzungen bei den Eintrittskarten", so der Zeuge. Allerdings wollte Boxan nicht selbst als Anzeiger aufscheinen und nannte dem Finanzbeamten die Namen einiger ehemaliger Mitarbeiter von Herberstein, die seine Angaben bestätigen könnten. Der Beamte riet dann Boxan zu einer vollständigen Selbstanzeige, "weil nur die strafmildernd wirkt", erklärte er vor Gericht. Zum damaligen Zeitpunkt habe er oft das Gefühl gehabt, "die Medien wussten teilweise mehr als wir. Ich hatte den Eindruck, Boxan wird gesteuert bei seinem Vorgehen", schilderte der Zeuge.

Unter den Zeugen war auch der Leiter des Finanzamtes Oststeiermark, Gerald Kriechbaum. Er gab an, nach den Medienberichten eine Überprüfung des Betriebes in Herberstein angeordnet zu haben. Er selbst sei bis zum Ende des Verfahrens dabei gewesen, "was an sich nicht üblich ist". Die Schlussbesprechung wurde ihm aber vom Bundesweiten Fachbereich aus der Hand genommen, er erhielt nur eine Aktennotiz, dass sie stattgefunden habe. "Ich habe das sehr merkwürdig gefunden", äußerte sich Kriechbaum.

Kleiner bleibt

Richterin Elisabeth Juschitz beschäftigte sich eingehend mit dem Ablehnungsantrag bezüglich des Gutachters Fritz Kleiner, den die Verteidigung eingebracht hatte. In diesem wird Kleiner als befangen erklärte, was dieser selbst stets bestritten hat. Das Gericht sah keinen Grund zur Ablehnung des Sachverständigen und wies den Antrag ab.

Der Prozess wird morgen, Dienstag, um 9.00 Uhr fortgesetzt. Als Zeugen sind neben Finanzbeamten auch Vertreter des Finanzministeriums geladen. (APA)