"Ich gehe davon aus, dass sich die ÖVP nicht querlegt"
Mit der Koalitionspartner sei der Entwurf des Bundeskanzleramtes im Detail noch nicht akkordiert, erklärte Staatssekretärin Heidrun Silhavy auf einer Pressekonferenz am Freitag zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Datenschutzrates, Johann Maier. "Ich gehe davon aus, dass sich die ÖVP nicht querlegt", zeigte sich die SPÖ-Politikern allerdings zuversichtlich. Auch mit Widerstand der Länder rechnet man nicht.
Keine Vorschriften
Bisher gab es zur Videoüberwachung keine gesetzlichen Vorschriften. Stattdessen erteilte die Datenschutzkommission Genehmigungen im Einzelfall. Videoüberwachungen sollen künftig zulässig sein, wenn bereits Einbrüche oder sonstige strafbare Handlungen erfolgt sind. Auch wenn sich Gegenstände mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro oder von "hohem künstlerischem Wert" im Gebäude befinden, soll man Videoaufnahmen machen dürfen. Die Überwachung von Umkleidekabinen oder WC-Anlagen ist weiterhin verboten. Außerdem herrscht eine Kennzeichnungspflicht des "überwachten Ortes". Gegen unerlaubte Überwachung kann man sich mittels Besitzstörungsklage, Anzeige bei der Datenschutzkommission oder durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wehren, meinte Maier auf Nachfrage.
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