Ausstattungsmerkmale, die in der Beschreibung des Objekts angeführt waren, fehlten: Es gab zu wenig Kleiderschränke für acht Personen und auch zu wenig Liegestühle, der zugesagte Sat-Receiver fehlte. Von der beschriebenen Ruhelage konnte auch keine Rede sein. Die Autobahn war nur 500 Meter von der Villa entfernt, und die Nachbarn hatten laut bellende Hunde. Auch darf man sich von so einem Haus hoffentlich erwarten - selbst wenn das nicht extra in der Leistungsbeschreibung angeführt ist -, dass Fließwasser permanent vorhanden ist. Zwei Tage lang hatten wir nämlich nicht einmal Wasser in dieser "Toskanischen Villa".
Natürlich habe ich den Vermieter gleich vor Ort kontaktiert, einerseits um die Mängel beheben zu lassen, und andererseits um sie wenigstens offiziell anzumerken. Er hat mich jedoch immer nur abgewimmelt.
Zu allem Überfluss bemerkten wir, dass der Vermieter noch während unseres Aufenthaltes den Preis für die Villa auf seiner Internetseite herabsetzte. Nachdem wir ohnehin schon einen verpatzen Urlaub hatten, da man einige Mängel (etwa den Lärm) sowieso nicht hätte beheben können, wollen wir wenigstens eine Preisminderung für all die Mängel nach der Frankfurter Liste einfordern. Wie sollen wir das anstellen?
Markus B., Wolfsberg
Das Europäische Verbraucherzentrum sagt dazu:
Die Frankfurter Liste bietet Richtwerte dafür, in welcher Höhe Preisminderungen für welche Art von Mängeln gefordert werden können. Sie ist jedoch nicht verbindlich und bezieht sich nur auf Pauschalreisen.