Doch nun, drei Monate später, bröckelt das Rauchverbot sichtbar. Drei Gerichte haben passionierten Rauchern bereits zu ihrer früheren Freiheit verholfen. Den Anfang machte das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz. Es entschied in einem Eilverfahren, dass in Lokalen mit nur einem Raum vorerst weiter geraucht werden darf. Wirte hatten geklagt, dass eine räumliche Abtrennung eines Raucherbereichs in ihren Gaststätten nicht möglich sei. Zudem sahen sie ihre Berufsfreiheit und ihr Eigentumsrecht verletzt. Denn das Rauchverbot bedrohe sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Ein ähnliches Urteil erging in Sachsen. Dort entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof ebenfalls, dass in Ein-Raum-Kneipen weiterhin geraucht werden darf. Allerdings nur, wenn das Lokal deutlich als "Raucher-Kneipe" gekennzeichnet ist und der Inhaber selbst hinter der Theke steht und seine Gäste bedient. Auch in Sachsen hatten die Kläger schwere wirtschaftliche Einbußen geltend gemacht.
Rebellen im Saarland
Doch auch hier hat die Eilentscheidung nur vorläufigen Charakter, ein Urteil im Hauptverfahren steht noch aus. Das gilt ebenfalls für die Rebellen im Saarland, die ein Urteil erzwangen, das für Schmunzeln sorgt: Im Saarland ist das Rauchen von Wasserpfeifen in den rund 20 "Shisha-Cafés" vorläufig wieder erlaubt. Diese werden "nahezu ausschließlich von Interessenten des Wasserpfeifenrauchens besucht", sagt das Gericht. Speisen und Getränke seien Nebenleistungen, also treffe man in Wasserpfeifen-Cafés kaum Nichtraucher, die man schützen müsse.