Vor zehn Jahren wurde die grenzenlose Freiheit des Schengen-Raumes für Österreich zur Realität. Am 1. April 1998 fielen die Kontrollen an den Landgrenzen zwischen Österreich und seinen damaligen EU-Nachbarn Deutschland und Italien. Das nach einem kleinen Luxemburger Weinort benannte Abkommen sieht im Gegenzug zur Verstärkung der Sicherung an den EU-Außengrenzen einen Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen vor. Seit Dezember des Vorjahres gehören 22 EU-Staaten sowie Island und Norwegen dem Schengen-Raum an.

Kern-EU schloss 1985 Abkommen

Das Schengen-Abkommen wurde am 14. Juni 1985 von Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg unterzeichnet. Es folgten Italien (1990), Portugal und Spanien (1991) und Griechenland (1992). Österreich trat dem Schengen-Abkommen am 28. April 1995, vier Monate nach seinem EU-Beitritt, bei. Der damalige Innenminister Caspar Einem (S) bezeichnete dies als "zweiten wesentlichen Schritt in Richtung Europa". Im Dezember 1996 folgten die nordischen Staaten Schweden, Dänemark, Finnland, Island und Norwegen.

März 2001 folgten skandinavische Staaten

Mit dem Beitritt zum Abkommen war es aber nicht getan. Im Jahr 1990 wurde nämlich ein "Durchführungsabkommen" zu Schengen beschlossen, dass konkrete Maßnahmen bei der Grenzsicherung, der Kooperation der nationalen Polizeibehörden und die Schaffung eines gemeinsamen Informationssystems für Fahndungsdaten (SIS) vorsah. Diese Vorgaben erfüllten zunächst nur die fünf Gründungsmitglieder sowie Spanien und Portugal. Zwischen diesen Staaten galt seit 25. März 1995 freie Fahrt, während Italien und Griechenland noch bis Oktober 1997 bzw. März 2000 warten mussten. Die fünf nordischen Staaten folgten Ende März 2001.

Britische Inseln außen vor

Als einzige EU-Staaten nehmen Großbritannien und Irland nicht an der Schengen-Kooperation teil. Ihnen ist vor allem die engere Abstimmung der Schengen-Mitglieder in Visa-Fragen ein Dorn im Auge. Nächster inhaltlicher Meilenstein der Schengen-Kooperation ist die Einführung eines neuen Schengen-Informationssystems ("SIS II"), das unter anderem die Abfrage von Fingerabdrücken erlauben soll. Es dürfte im Dezember 2008 in Betrieb gehen.

Vertrag von Amsterdam

Zunächst eine freiwillige Kooperationsform einzelner Staaten mit eigener Organisationsstruktur, wurde das Schengener Abkommen mit dem EU-Vertrag von Amsterdam im Jahr 1999 in den Rechtsbestand der Europäischen Union überführt. Seitdem gilt, dass jeder neue EU-Staat auch dem Schengen-Raum beitreten muss. Für neun der zehn im Jahr 2004 beigetretenen osteuropäischen Staaten war dies am 21. Dezember 2007 der Fall. Zypern dürfte im kommenden Jahr folgen, die voriges Jahr der EU beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien 2012. Die Schweiz und Liechtenstein, längst nur noch von Schengen-Staaten umgeben, hoffen auf eine Aufhebung der Grenzkontrollen noch heuer. Damit würde auch Österreich völlig im grenzenlosen Schengen-Raum aufgehen.

Recht zur "Nacheile"

Obwohl die Grenzkontrollen offiziell wegfallen, führen manche Schengen-Länder weiterhin Kontrollen im Hinterland durch - etwa auf internationalen Zugstrecken. Bilaterale Abkommen mit den Nachbarstaaten geben den Polizeibehörden zudem das Recht zur "Nacheile" bei der Verfolgung von mutmaßlichen Straftätern über die jeweiligen Grenzen hinweg. Bei besonderen Ereignissen kann das Schengen-Abkommen zudem ausgesetzt werden, um wieder Grenzkontrollen zu ermöglichen. In Österreich wird das heuer im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft der Fall sein. (APA)