Durch das System der "Pflichtversicherung" sind 8,2 Millionen Personen oder 98,5 Prozent der Bevölkerung geschützt (45 Prozent Erwerbstätige sowie je ein Viertel mitversicherte Angehörige und Pensionisten). Das Gegenstück wäre die "Versicherungspflicht" wie in Deutschland, wo man sich versichern muss, aber wählen kann, wo.

In Österreich sind die Versicherten berufsständisch zugeordnet (neun Gebietskrankenkassen, Kassen für Beamte, Bauern, Gewerbe, Eisenbahner und Betriebskassen). Die Beitragssätze reichen von 7,3 Prozent für Beamte (3,2 Prozent Dienstgeberanteil) über 7,5 Prozent für Arbeiter (3,55 Dienstgeber), Angestellte (halbe-halbe mit Dienstgeber) und Bauern bis zu 9,1 Prozent für Selbstständige.

Insgesamt werden 10,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für das Gesundheitssystem ausgegeben, davon 76 Prozent öffentliche Ausgaben (13,2 Milliarden Euro aus der Sozialversicherung und sechs Steuer-Milliarden). Ein Viertel aller Gesundheitsausgaben wird privat finanziert. (nim/DER STANDARD, Printausgabe, 28.3.2008)