Die Eckpunkte der Novelle zur Beitragsbefreiung von der Arbeitslosenversicherung sehen vor, dass bis 1.100 Euro monatlich kein Beitrag fällig ist, zwischen 1.100 und 1.200 Euro ein und zwischen 1.200 und 1.350 Euro zwei Prozent. Ab 1.350 Euro Monatseinkommen ist der normaler ALV-Satz von drei Prozent zu bezahlen.
Inland
Entlastung der Niedrigeinkommen soll im Eiltempo verabschiedet werden
Senkung der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge in Begutachtung bis Dienstag - Am Mittwoch im Ministerrat
Wien - Die Umsetzung der von der Koalition vereinbarten
Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (ALV) für
Niedrigeinkommen soll offensichtlich im Eilzugstempo erfolgen. Der
zuständige Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V)
hat heute, Donnerstag, die entsprechende Novelle zum
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz in Begutachtung geschickt.
Die Begutachtungsfrist dauert nur fünf Tage. Am Mittwoch kommender
Woche soll die Gesetzesänderung bereits vom Ministerrat beschlossen
werden.
Diese Regelung soll mit 1. Juli 2008 in Kraft treten. Eine
jährliche Anpassung der Obergrenzen soll erfolgen. (APA)