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Für die vorzeitige Auflösung von Verträgen mit MERE sackt die Meinl Bank 280 Mio. ein.

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IVA-Chef Rasinger glaubt, dass Meinl bei der Hauptversammlung den Deal dennoch mit dem Druckmittel durchsetzen könnte, dass im Zuge dessen auch die umstrittenen Partly Paid Shares (PPS) aufgelöst werden.

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Wien - "Der Deal ist günstig - aber nicht für die Kleinaktionäre". So fasst Roman Herzog, Immobilien-Analyst der Raiffeisen Centrobank, die Umstrukturierung bei Meinl European Land (MEL) zusammen.

Die Fakten: Der Immobilienentwickler MEL bekommt mit Citi Property Investors (CPI), einem Immobilienfonds der amerikanischen Citibank, und der in Tel Aviv börsennotierten Gazit-Globe Ltd. zwei neue Hauptaktionäre, die bis 30 Prozent an MEL halten werden. Dafür bezahlen sie zwischen 800 Millionen und einer Milliarde Euro, wie wir in einem Teil unserer Freitag-Ausgabe berichteten.

Joint Venture

CPI und Gazit zeichnen im Joint Venture eine Wandelanleihe von 500 Mio. Euro mit einer Laufzeit von sieben Jahren, einer jährlichen Verzinsung von 10,75 Prozent, wandelbar ab einem MEL-Kurs von neun Euro. (Zum Vergleich: Für ihre 2007 begebene Wandelanleihe zahlt die Immofinanz 3,75 Prozent).

Zusätzlich soll es eine Kapitalerhöhung im Ausmaß von 300 Mio. Euro geben, im Rahmen derer auch bestehende MEL-Anleger zu sieben Euro je Stück neue Zertifikate zeichnen können und für jeweils sechs Zertifikate zudem zwei Optionsscheine erhalten. Gazit übernimmt den Rest auf die 300 Mio. Euro, sollten die bestehenden Investoren nicht voll mitziehen. Für die vorzeitige Auflösung der zum Teil sechs Jahre laufenden Verträge mit der Meinl Bank, die über ihre Tochter MERE die MEL managt, fließen der Bank rund 280 Mio. Euro zu, 160 Mio. Euro davon in bar, 80 Mio. Euro in Wandelschuldverschreibungen und 40 Mio. in MEL-Zertifikaten, womit die Meinl Bank an der MEL beteiligt bleiben wird.

Sinn "nicht erkennbar"

Diese Struktur ruft nun Kritiker auf den Plan. Der Kurs von sieben Euro sei "unfassbar", sagen Finanzexperten. Wurde doch Julius Meinl V., Chef der Meinl Bank, nicht müde zu betonen, dass der wahre Wert der MEL-Papiere bei 20 bis 25 Euro liege. Die Kleinanleger seien "frustriert und verunsichert", sagt Wilhelm Rasinger, Chef des Interessenverband für Anleger. Der Deal biete den neuen Investoren eine günstige Gelegenheit für den Einstieg. Was er dem Kleinanleger bringen soll, ist für Rasinger "nicht erkennbar".

Leo W. Chini, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der WU Wien (er hat den Kommentar zum Bankwesengesetz verfasst), sieht in der vertragsauflösenden Transaktion "vor allem zusätzliche Kosten für die MEL-Anteilseigner, eine schöne Aktion ist das nicht. Allerdings besteht nun, wenn Meinl weg ist und neue Eigentümer eintreten, die Hoffnung, dass die MEL-Kurse steigen werden - und dass die MEL nun endlich die Geschäfte tätigt, die dem Unternehmensziel entsprechen, also in Immobilien und ihre Entwicklung investiert."

Der Deal sei ideal für die Meinl Bank und die Managementgesellschaft MERE, für MEL sei er das Gegenteil, sagt Alexander Proschofsky vom Austria Börsebrief zum Standard. Statt Schadensersatzforderungen gegenüber der MERE und der Meinl Bank zu prüfen oder zu versuchen, den Managementvertrag zu kündigen, soll die MEL für die Vertragsauflösung auch noch bezahlen.

Die neue Struktur der MEL muss allerdings von der Hauptversammlung abgesegnet werden, die noch im zweiten Quartal einberufen werden soll.

Bedeutungslos

Der Einstieg der neuen Großaktionäre in die MEL hat laut dem Wiener Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer, der im Namen geschädigter MEL-Anleger Klagen beim Handelsgericht Wien eingebracht hat, "keine Bedeutung für das laufende Verfahren. Auch nicht für jenes, das eine allfällige strafrechtliche Verantwortung Julius Meinls prüft." Es gilt die Unschuldsvermutung.

Für die geschädigten Anleger sei "zu hoffen, dass die neuen Eigentümer mit der Staatsanwaltschaft kooperieren", und dass es für die Geschädigten nicht "von Nachteil ist, dass der Staatsanwalt bisher keine erkennbar energischen Ermittlungsschritte, etwa Einvernahmen gesetzt hat", sagte Böhmdorfer zum Standard.

Im Zivilverfahren liegen erste Klagebeantwortungen vor, einen Termin für die erste Tagsatzung, in der das Prozessprogramm vorgelegt wird, gibt es aber noch nicht. Sollten die Zivilrichter zum Schluss kommen, dass ein allfälliger Strafprozess urteilsbestimmend sein könnte, wird das Zivilverfahren wahrscheinlich unterbrochen. (Renate Graber, Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22./23./24.3.2008)