Mit der Eilentscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt. Dennoch rät der in Karlsruhe klagende Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Bürgern dazu, einige Maßnahmen zu treffen, um sich vor einer Sammlung von Verbindungs- und Standortdaten zu schützen. Folgende Tipps gibt der Arbeitskreis den Bürgern:

Fragen, welche Daten gespeichert werden

Zunächst sollte man den Datenschutzbeauftragten des Telefon-, Internet- oder E-Mail-Anbieters fragen, ob und für wie viele Tage die Daten gespeichert werden. Man sollte dann die unverzügliche Löschung der Daten verlangen. "Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen", empfehlen die Gegner der Vorratsdatenspeicherung.

Pauschaltarife besser

Generell rät der Arbeitskreis zu Pauschaltarifen, also Flatrates, kostenlosen E-Mail-Konten, die man anonym benutzen kann, und Prepaid-Handykarten.

Anonymisierungssoftware nutzen

"Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet." Die Bürgerinitiative bietet auch eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an. (APA/AP)