In einem gemeinsamen Entschließungsantrag ersuchen die Regierungsfraktionen im Parlament die Bundesregierung, auf EU-Ebene für eine Regelung gegen die europaweite Internet-Abzocke einzutreten. "Es gibt zahlreiche Internetseiten, die mit scheinbar kostenlosen Angeboten ahnungslose User in eine Kostenfalle locken. Die meisten User bekommen gar nicht mit, dass sie beispielsweise mit einem falschen Klick ein Abo abgeschlossen haben. Besonders betroffen sind Minderjährige, die mit unerwarteten Rechnungen konfrontiert werden", sagte der Vorsitzende des Konsumentenschutzausschusses Johann Maier Sonntags anlässlich des Europäischen Verbrauchertages 2008.

Blick zum Nachbarn

In Deutschland würden die Schäden 2007 bereits mehrstellige Millionensummen erreichen, heißt es in einer Presseaussendung der SPÖ. Durchschnittlich sollten Betroffene 120 Euro bezahlen, nachdem sie mit vermeintlich kostenlosen Angeboten auf die Test- und Verbraucherseiten gelockt wurden, berichtete Maier.

Kunden würden dann aufgefordert, ihre Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse in ein Formular einzutragen und dies mit einem Klick auf einen Button zu bestätigen. "In diesem Moment schnappt die Internetfalle zu - der Kunde hat ein kostenpflichtiges Abo für zwölf oder mehr Monate abgeschlossen. Die User bekommen dann vom Anbieter - etwa für Tests mit Fragen für die Führerscheinprüfung - eine Rechnung geschickt.

Diese Geschäftspraxis sei eindeutig rechtswidrig, wie verschiedene Urteile in Deutschland und Österreich zeigen", sagte Maier.

EU-weit

Nach dem Antrag werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung daher ersucht, auf EU-Ebene für eine Regelung einzutreten, dass ein online abgeschlossener Vertrag nur dann gültig wird, wenn dieser Vertragsabschluss mit einem Extra-Mail durch den Internetuser bestätigt wird. "Damit könnte diesem auf 'Abzocke' und Einschüchterung aufgebauten Geschäftsmodell die Grundlage entzogen werden", heißt es in dem Entschließungsantrag.

Alles ersichtlich

Webseiten mit versteckten Preisangaben seien jedenfalls unzulässig, weil sie irreführend sind. Preis und Aufklärung über das Rücktrittsrecht müssen klar angegeben sein. Versteckte Preise stellen, einem Gerichtsurteil in Deutschland nach, einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. Auch in Österreich gäbe es ähnlich lautende Urteile, so Maier abschließend.

Ab Montag will die SPÖ auf ihrer Webseite eine Liste bekannter "Abzocker-Seiten" veröffentlichen.(red)