Wien - Vorbei ist die Saunaaffäre noch lange nicht. Der Freispruch im Zweifel für Ernst Geiger, den Donnerstagnacht der Schöffensenat im Wiener Landesgericht gefällt hat, wird von der Staatsanwaltschaft bekämpft und ist damit nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des ehemaligen Wiener Kripochefs wiederum denkt über eine Amtshaftungsklage nach, weil möglicherweise rechtswidrige Ermittlungen von Geigers Kollegen schuld daran sind, dass der Hofrat seit zwei Jahren suspendiert ist und mit verminderten Bezügen leben muss. Und bei der Wiener Polizei beginnt man sich langsam zu überlegen, welchen Job man Geiger anbieten kann, sollte sein Freispruch doch halten.

Kein Zurück

Als der 54-Jährige im März 2006 unter dem Verdacht, seinem Freund aus dem Rotlichtmilieu eine Razzia verraten zu haben, suspendiert worden ist, war er provisorischer Leiter der Kriminalpolizeilichen Abteilung. Einen Posten, auf den er sicher nicht zurück kann, denn den bekleidet seit gut einer Woche Christof Hetzmannseder. "Wir müssen jetzt einmal abwarten. Im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs würde auch das Disziplinarverfahren eingestellt werden", erklärt Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl im Gespräch mit dem Standard. "Dann werden wir uns überlegen müssen, welche Position wir Hofrat Geiger anbieten können, die seinen Fähigkeiten am besten entspricht. Er hat natürlich eine Recht auf die Rückkehr."

Zorn

Geigers Anwalt Manfred Ainedter will nicht so weit in die Zukunft blicken. Dass sein Mandant nie mehr zu Polizei zurück will, wie er in der Vergangenheit einmal gesagt hatte, stimme aber nicht. Zunächst müsse man an die von Marie-Louise Nittel, der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien angekündigten Berufung denken. Ainedter zürnt darüber, habe doch Friedrich Koenig, der Anklagevertreter im Prozess selbst, nur Bedenkzeit erbeten und Signale ausgesandt, er könnte die Entscheidung akzeptieren, meint der Anwalt.

Arbeit kommt auf die Staatsanwaltschaft in jedem Fall zu. Denn nun müssen die dubiosen Ermittlungen in der Saunaaffäre gründlich geprüft werden. Vor allem die Rolle von Ermittlungsleiter Roland Frühwirth, früher Chef der Kriminaldirektion 1, soll durchleuchtet werden. Der ist zwar versetzt, aber nicht suspendiert worden. (Michael Möseneder, DER STANDARD Printausgabe, 15./16.3.2008)