Nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG) haben Bund und Länder für den Schaden am Vermögen aufzukommen, den als seine Organe handelnde Personen in Vollziehung der Gesetze einer Person durch rechtswidriges Verhalten schuldhaft zufügen.
Geiger sieht sich als Opfer einer polizeiinternen Intrige. Aus seiner Sicht haben ihn rechtswidrige, auf einer konstruierten Verdachtslage beruhende Ermittlungen seinen wohldotierten Job als interimistischer Leiter der Kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien gekostet: Der Hofrat wurde wegen seiner angeblichen Verwicklung in die Sauna-Affäre am 29. März 2006 vom Dienst suspendiert, seine Bezüge erheblich gekürzt.
Sollte der nunmehrige Freispruch in zweiter Instanz bestätigt werden, könnte der nach wie vor suspendierte Geiger, der mittlerweile als Sicherheitsberater bei Magna tätig ist, jedenfalls seinen beträchtlichen Verdienstentgang einklagen. Auch allfällige Einbußen bei der Bemessungsgrundlage für seine späteren Pensionsansprüche als leitender Beamter wären zu berücksichtigen.
"Völlig unverständlich"
Für Geigers Anwalt ist es "völlig unverständlich", weshalb die Anklagebehörde den Freispruch für den Polizeijuristen nicht akzeptiert. In zwei Rechtsgängen sei der angebliche Razzia-Verrat seines Mandanten eingehend geprüft und am Ende eines ausführlichen Beweisverfahrens kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden konnte, konstatierte Manfred Ainedter.