Dorner spricht sich für eine Entflechtung von Schadenersatzrecht und schicksalhafter menschlicher Behinderung aus. Ferner fordert er "eine kompromisslose Förderung behinderter Menschen durch die generelle, großzügige Übernahme des Mehraufwandes für die Lebenshaltung". Das sei sich eine humane, demokratische und rechtsstaatlich geprägte Gesellschaft schuldig, meinte der Ärztepräsident.
Schicksalhaft gegebene Behinderung könne laut Dorner kein von Ärzten verursachter Schaden sein: "Diese Fehlentwicklungen sind keinesfalls Folge ärztlicher Fehlleistung." Auch bei ordnungsgemäßer medizinischer Diagnose gebe es keine Therapie gegen solche Störungen bei Embryonen. "Es liegt hier eine fatale Vermischung von Ursache, Verschulden und Wirkung vor, ein Konflikt in der Abwägung von Gütern und Werten, deren ideelle, gesellschafts- und rechtspolitische Konsequenzen aus ärztlicher Sicht zu beachten wären." Eine gesetzlich mögliche Abtreibung behinderten Lebens wäre keine Therapie der Behinderung, sondern die Beseitigung des Anlasses, sagte Dorner. Schlussfolgerungen, wonach der Oberste Gerichtshof mit seinem Urteil die Lebensberechtigung an bestimmte "qualitative Kriterien menschlichen Lebens" binde, seien nicht von der Hand zu weisen. "Die Ärzte stehen für das Heilen und Helfen. Die Lebensberechtigung darf dabei nicht willkürlich, direkt oder indirekt an Erwartungen über körperliche, intellektuelle oder optische Qualitäten gebunden werden", betonte Dorner.