Die Frau hatte sich mit Notwehr verantwortet und behauptet, der gebürtige Kärntner sei im Begriff gewesen, sie in der Küche zu attackieren. In dieser Situation habe sie "nimmer g'wusst, was ich machen soll" und mit einem Küchenmesser, mit dem sie zuvor ein Hähnchen tranchiert hatte, zugestochen.
Kein Vorsatz
Die Geschworenen schenkten dieser Version keinen Glauben, gingen allerdings auch nicht davon aus, dass ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorlag. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erscheine die verhängte Strafe schuld- und tatangemessen, stellte die vorsitzende Richterin Eva Brachtel fest. Mildernd war demnach der Beitrag der Angeklagten zur Wahrheitsfindung, erschwerend kein Umstand.
Die 34-Jährige erbat Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.