Spekulationen um möglichen Wechsel zu Privaten lösen sich in Luft auf - "Was sollte ein Fernseh-Star bei einem Mini-Sender"
Redaktion
,
Die "Zeit im Bild"-Moderatorin Ingrid Thurnher bleibt
dem ORF erhalten. Spekulationen, wonach die beim Publikum beliebte
Nachrichten-Anchorwoman zu den Privatsendern ProSieben Austria und
Puls 4 wechseln könnte, lösten sich am Dienstag in Luft auf.
"Thurnher ist und wird ein ORF-Star bleiben", sagte
ORF-Kommunikationschef Pius Strobl auf Anfrage der APA.
Die Programmzeitschrift "tv-media" hatte zuvor von geheimen
Gesprächen zwischen Thurnher und der ProSieben-Gruppe berichtet, die
von ProSieben Austria- und Puls 4-Geschäftsführer Markus Breitenecker
bestätigt wurden. Breitenecker versuchte die Lage freilich so
darzustellen, dass es aufgrund des "öffentlich-rechtlichen
Star-Images" von Thurnher nicht zu einer Einigung gekommen sei. Die
ORF-Moderatorin sei demnach von sich aus auf den Privatsender
zugekommen. "Wir bleiben dabei, dass wir keine bekannten
ORF-Gesichter für unsere Nachrichtensendungen wollen", meinte
Breitenecker.
Im ORF sah man dies hingegen anders. "Was sollte ein Fernsehstar
wie Ingrid Thurnher bei einem Mini-Sender wie Puls 4 machen", sagte
Kommunikationschef Strobl. Genährt wurden die Spekulationen auch
durch den Umstand, dass im Rahmen der aktuellen ORF-Imagekampagne
zwar die "ZiB"-Moderatorin Danielle Spera sowie "ZiB 2"-Moderator
Armin Wolf auf Sujets zu sehen sind, nicht aber Thurnher, die die
Spekulationen um einen Wechsel selbst nicht kommentieren wollte.
Thurnher bleibe jedenfalls fix im ORF verankert, hieß es aus dem
Sender. Sie moderiert Dienstagabend die "Zeit im Bild" und am
kommenden Sonntag die ORF-Talksendung "Im Zentrum". (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.