Ein US-Bundesrichter hat seine
Entscheidung aufgehoben, eine Webseite wegen der Veröffentlichung von
Kundendaten einer Schweizer Bank zu schließen -
der WebStandard berichtete
. Bezirksrichter Jeffrey
White erklärte am Donnerstag in San Francisco, er hebe seine auf
Antrag der Züricher Bank Julius Bär Mitte des Monats ergangene
Anordnung aus verfassungsrechtlichen Bedenken und anderen
juristischen Erwägungen wieder auf.
Entrüstung
Whites Entscheidung hatte einen Sturm der Entrüstung ausgelöst,
weil sie sich gegen das ganze Unternehmen richtete und sich nicht auf
die Anordnung beschränkte, die umstrittenen Daten zu entfernen. Nach
Einschätzung von Experten wuchs sich die harsche Maßnahme zu einem
riesigen PR-Desaster für die Bank aus. Die Daten, die eigentlich
verschwinden sollten, tauchten an anderen Stellen wieder auf.
Beispiel
Wikileaks.org will mit den veröffentlichten Daten gezeigt haben,
wie einige Bankkunden über die Niederlassung von Julius Bär auf den
karibischen Kaiman-Inseln Steuerhinterziehung und Geldwäsche
betrieben haben. Die Daten stammen nach Angaben des Anwalts von einem
dieser Kunden, dem Risikokapital-Anleger Jonathan Lampitt, von einem
ehemaligen Angestellten der Bank.
Bankgeheimnis
Die Bank erklärte, hier gehe es nicht um freie Rede, sondern um
das Bankgeheimnis. "Das Streuen von gestohlenen Daten einer
Privatbank, Kontonummern und Informationen, Steuerdokumenten und
anderen geschützten Kundendaten beschädigt erheblich die Privatsphäre
eines jeden Individuums in den USA und weltweit. Sie könnten das
Vertrauen in die Bankindustrie als Ganzes beschädigen", heißt es in
der Klageschrift der Bank. (APA/AP)