Ein US-Bundesrichter hat seine Entscheidung aufgehoben, eine Webseite wegen der Veröffentlichung von Kundendaten einer Schweizer Bank zu schließen - der WebStandard berichtete . Bezirksrichter Jeffrey White erklärte am Donnerstag in San Francisco, er hebe seine auf Antrag der Züricher Bank Julius Bär Mitte des Monats ergangene Anordnung aus verfassungsrechtlichen Bedenken und anderen juristischen Erwägungen wieder auf.

Entrüstung

Whites Entscheidung hatte einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, weil sie sich gegen das ganze Unternehmen richtete und sich nicht auf die Anordnung beschränkte, die umstrittenen Daten zu entfernen. Nach Einschätzung von Experten wuchs sich die harsche Maßnahme zu einem riesigen PR-Desaster für die Bank aus. Die Daten, die eigentlich verschwinden sollten, tauchten an anderen Stellen wieder auf.

Beispiel

Wikileaks.org will mit den veröffentlichten Daten gezeigt haben, wie einige Bankkunden über die Niederlassung von Julius Bär auf den karibischen Kaiman-Inseln Steuerhinterziehung und Geldwäsche betrieben haben. Die Daten stammen nach Angaben des Anwalts von einem dieser Kunden, dem Risikokapital-Anleger Jonathan Lampitt, von einem ehemaligen Angestellten der Bank.

Bankgeheimnis

Die Bank erklärte, hier gehe es nicht um freie Rede, sondern um das Bankgeheimnis. "Das Streuen von gestohlenen Daten einer Privatbank, Kontonummern und Informationen, Steuerdokumenten und anderen geschützten Kundendaten beschädigt erheblich die Privatsphäre eines jeden Individuums in den USA und weltweit. Sie könnten das Vertrauen in die Bankindustrie als Ganzes beschädigen", heißt es in der Klageschrift der Bank. (APA/AP)