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Wenn alle Eile umsonst war hilft nur noch die Übernachtung im Hotel.

Ich hatte im März 2007 Probleme mit dem von mir bei Opodo gebuchten Flug München-Schanghai via London. Die Transferzeit war zu kurz veranschlagt, und ich habe folglich den Flug nach Schanghai verpasst. Es war nicht möglich, bereits in München für den Flug von London nach Schanghai einzuchecken. Die 90 Minuten Transferzeit waren in London Heathrow aufgrund rigoroser Sicherheitschecks und durch den Wechsel des Terminals zu wenig, um die Check-in-Zeit (60 Minuten vor Abflug) einhalten zu können. Nach langen Diskussionen mit Opodo und der Airline wurde ich schließlich auf den nächsten Tag umgebucht. Und ich wurde gebeten, die Nacht im Hotel selbst zu bezahlen, da Opodo anscheinend keine Firmenkreditkarte hatte.

Nach meiner Rückkehr wollte ich bei Opodo die angefallenen Kosten einfordern. Ich reichte per Einschreiben alle Rechnungen und Bestätigungen bei Opodo ein. Opodo wollte mein Anliegen an die Airline weiterleiten, seither bin ich nur mit der Bitte um Geduld für die Erledigung der Angelegenheit vertröstet worden, offensichtlich wird nur auf mein Ermüden und auf mein Aufgeben gewartet.

Keine der beiden Parteien, weder Opodo noch die Airline, scheint für die offensichtlich falsch ausgeführte Buchung und deren Konsequenzen verantwortlich sein zu wollen (Opodo sagt, man hätte die Reise als Paket bei der Airline gekauft; die Airline behauptet, Opodo hätte die kurze Transferzeit nicht berücksichtigt). Ich stehe als Konsument dazwischen und schaue bisher durch die Finger. Es geht insgesamt um 289,92 Euro, außerdem habe ich schon sehr viel Zeit in diese Angelegenheit investiert.

Mit freundlichen Grüßen, Stefan M., Wien

>>> Das Europäische Verbraucherzentrum sagt dazu: Wer rechtlich dazu verpflichtet ist, die entstandenen Kosten zu ersetzen, hängt davon ab, wer tatsächlich den Fehler gemacht hat. Als Dritter lässt sich das ohne Einsicht in die wesentlichen Vertragsunterlagen nicht abschließend beurteilen.

Es erstaunt uns allerdings, dass Sie das Reisebüro Opodo nicht darüber informiert hat, dass es der deutschen Reiseschiedsstelle angeschlossen ist. An die kann man sich nämlich für genau solche Fälle kostenfrei unter reiseschiedsstelle.de wenden. Diese Schlichtungsstelle, die als spezialisierter Vermittler zwischen Konsumenten und Anbietern von Online-Reisen eingerichtet wurde, hat die Möglichkeit, die Vorkommnisse zuerst genau zu prüfen, und wird gegebenenfalls versuchen, mit Opodo eine außergerichtliche Lösung dieser Reklamation zu finden. (DER STANDARD/Printausgabe/1./2.3.2008)