"Um den gesellschaftlichen Stellenwert von Kindern und Jugendlichen zu dokumentieren, muss die UN-Kinderrechtskonvention in der österreichischen Bundesverfassung verankert werden", ist Bernd Dobesberger, Landesvorsitzender der Kinderfreunde OÖ überzeugt. Wenn die Kinderrechte-Konvention in der Verfassung verankert ist, so die Kinderfreunde,
- haben Kinder einen verbesserten Rechtsschutz. Wenn ihre Rechte übertreten werden, können Kinder (oder ihre Bevollmächtigten) Beschwerde bei Gerichten oder Behörden einlegen
- müssen alle Gesetze dem Wohl und den Interessen der Kinder entsprechen
- wird die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Angelegenheiten zur Verpflichtung
- haben Kinder das Recht auf ausreichenden Freizeitmöglichkeiten und auf Spiel, Freizeit und Bewegung
- sind Kinder und Jugendliche vor ungerechtfertigten Verboten (z.B. Hausordnungen, Beschimpfungen, etc.) bei Spiel und Freizeit geschützt