Über 500 ukrainischen Staatsbürgern soll der Angeklagte in seiner Funktion als Botschafter inhaltlich unrichtige bzw. mangelhafte Einreisegenehmigungen in den Schengen-Raum erteilt haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die zwischen 2003 und 2004 ausgestellten Visa niemals abgesegnet werden dürfen, zumal ihre Unvollständigkeit auf den ersten Blick ersichtlich gewesen sei. "Schmiergeld" soll der von November 2001 bis März 2006 in Kiew tätige Ex-Botschafter von den Visa-Werbern weder verlangt noch bekommen haben, was allerdings nichts am Vorwurf des Amtsmissbrauchs ändern würde: Für diesen Tatbestand reicht es aus, dass ein Beamter wissentlich seine Befugnisse missbraucht und damit einen anderen an seinen Rechten schädigt, in diesem Fall die Republik Österreich.
Jahrelanger Betrug
Schwerer wiegt der zweite Anklagepunkt, in dem der Ex-Botschafter des jahrelangen Betrugs bezichtigt wird. Ein Schuldspruch hier würde den Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre erhöhen. Zwischen 2002 und 2005 bezog der Angeklagte einen sogenannten "Ehegattenzuschlag". Rechtens wäre dies, hätte seine Gattin Kiew zu ihrem Lebensmittelpunkt gemacht. Genau das soll laut Anklage aber nicht der Fall gewesen sein; die Diplomatengattin habe ihren Mann nur fallweise besucht. Schaden: Rund 50.000 Euro. Der Mann hat im Vorverfahren sämtliche Anschuldigungen zurückgewiesen.