Es sei erfreulich, "dass Bundesminister Günther Platter jetzt für klare Richtlinien in Bezug auf die Freilegung von Fliegerbomben sorgen wird". So lobt der Pressedienst des VP-Parlamentsklubs jene Gesetzesinitiative, nach welcher der Bund für die Bergung und Entschärfung von Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg mindestens 35 Prozent, aber höchstens 35.000 Euro beisteuern soll. Und das rückwirkend. Immerhin.

Von der Optik her ist der Zeitpunkt weit weniger erfreulich: Der Bund bewegt sich in dem jahrelangen Streit um die Entsorgung der Kriegsrelikte erst dann, wenn er einen Prozess verloren hat. Man kann es Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden als Vertreter der klagenden Partei im "Blindgängerprozess" nachfühlen, wenn er das als Chuzpe empfindet.

Immense Zerstörungskraft

Und inhaltlich? Da sollte man sich doch vor Augen führen, worum es eigentlich geht: Es handelt sich um zumindest noch teilweise scharfe Bomben mit immenser Zerstörungskraft mitten im bebauten Gebiet. Die Meinung des Erstgerichtes, dass sich angesichts dieser Dimension der Bedrohung für die öffentliche Sicherheit die Republik nicht einfach davonstehlen dürfe, hat die Logik für sich.

Ein Salzburger Gerichtssprecher verglich die still in der Erde schlummernden Fliegerbomben sogar mit vorerst untätigen Terroristen, den sogenannten Schläfern. Hätte man hierzulande dafür Anhaltspunkte - so wie für Bomben nach den vorliegenden Karten -, würde man diesem Sicherheitsrisiko hoffentlich auch nachgehen.

Ganz hat sich das Innenministerium dieser Argumentation wohl nicht verschließen können. Mit dem Vorschlag, einen gewissen Prozentsatz der Bergekosten zu übernehmen, wurde entgegen der bisherigen Linie eine Teilverantwortung für die schlafenden Bomben eingestanden. (Thomas Neuhold, DER STANDARD Printausgabe, 27.2.2008)