Viele Gäste verstünden nicht, warum sie nicht im Freien bedient werden dürften, so der Landtmann-Chef. "In der Bundeshauptstadt regelt eine Gebrauchsabgabe die Aufstellung von Sesseln im Freien. Danach ist das Service im Schanigarten erst ab 1. März möglich - unabhängig vom Wetter und dem Wunsch vieler Gäste", so Querfeld. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Gaststätten auf Flächen, die der Bundesverwaltung unterliegen. Sie dürften bereits im Freien bedienen.
Auf Bundesflächen erlaubt
Querfeld ist auch Betreiber des Cafe Residenz im Schönbrunner Schlosspark und des Cafe Hofburg im Inneren Burghof. Da diese Kaffeehäuser sich auf Bundesflächen befinden, läuft der Gastgartenbetrieb bereits. Für Querfeld eine "kuriose Situation": Doch leider müsse der geltenden Wiener Gebrauchsabgabe Rechnung getragen werden, was zur Folge habe, den Landtmann-Schanigarten bis 1. März geschlossen zu halten - was viele Gäste nicht verstünden.