Wien - Mit der Temperaturkurve steigt in der Bundeshauptstadt auch die Nachfrage nach einem Sitzplatz im Schanigarten: Doch trotz milden Wetters dürfen Wiens Gastgärten - wenn sie sich auf öffentlichen Flächen befinden - erst ab 1. März öffnen. Betroffen von dieser Regelung ist auch das Cafe Landtmann, dessen Betreiber Berndt Querfeld am Montag in einer Aussendung Kritik am Öffnungsverbot übte.

Viele Gäste verstünden nicht, warum sie nicht im Freien bedient werden dürften, so der Landtmann-Chef. "In der Bundeshauptstadt regelt eine Gebrauchsabgabe die Aufstellung von Sesseln im Freien. Danach ist das Service im Schanigarten erst ab 1. März möglich - unabhängig vom Wetter und dem Wunsch vieler Gäste", so Querfeld. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Gaststätten auf Flächen, die der Bundesverwaltung unterliegen. Sie dürften bereits im Freien bedienen.

Auf Bundesflächen erlaubt

Querfeld ist auch Betreiber des Cafe Residenz im Schönbrunner Schlosspark und des Cafe Hofburg im Inneren Burghof. Da diese Kaffeehäuser sich auf Bundesflächen befinden, läuft der Gastgartenbetrieb bereits. Für Querfeld eine "kuriose Situation": Doch leider müsse der geltenden Wiener Gebrauchsabgabe Rechnung getragen werden, was zur Folge habe, den Landtmann-Schanigarten bis 1. März geschlossen zu halten - was viele Gäste nicht verstünden.

Für Wirte, die schon vor dem März einen Schanigarten anbieten, kann es teuer werden: Laut Magistrat droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Das Pönale kann bis zu 21.000 Euro betragen. (APA)