Betrifft: "Umstritten, oft reinigend" , der Standard 20. 2. 2008

Hannes Androsch (SPÖ), von 1970 bis 1981 Finanzminister und ab 1976 auch Vizekanzler, sieht sich nicht korrekt dargestellt:

"1. Im Standard vom 20. 2. 2008 berichten Sie unter dem Schlagwort AKH-Skandal über den parlamentarischen Untersuchungsausschuss 1980 und 1981. Ihre verkürzte Art der Berichterstattung unterstellt, Dr. Androsch wäre in den AKH-Skandal involviert gewesen. Dies ist unrichtig. Die parteipolitische Absicht, verantwortliche Politiker der SPÖ zu belasten, führte lediglich zu beträchtlichen Verzögerungen des Baufortschritts und damit zu ebensolchen Kostensteigerungen, aber keineswegs zu Verurteilungen.

Der AKH-Skandal war ein Bestechungs- und damit Kriminalfall von Managern. Die Gerichtsprozesse erbrachten neun Verurteilungen, ein Politiker war nicht darunter.

2. Bei der Befragung von Dr. Androsch im parlamentarischen Untersuchungsausschuss wurden unzulässigerweise auch Fragen an ihn zugelassen, die mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hatten. Eine der gestellten Fragen lautete, ob Dr. Androsch den Finanzbehörden seine Finanzverhältnisse offengelegt hätte, was von diesem ausdrücklich bejaht wurde. Dabei bezog er sich auf eine Einschau der Finanzbehörde im Jahr 1980, die durch eine Betriebsprüfung im Jahre 1984 bestätigt wurde.

Dennoch wurde vom ÖVP-Gemeinderat Hahn gegen Dr. Androsch im Februar 1985 eine Anzeige wegen unrichtiger Beweisaussage mit dem ausdrücklichen Hinweis, zum Thema nicht die geringste Sachkenntnis zu besitzen, erstattet. Justizminister Dr. Harald Ofner erteilte die Weisung, diese Anzeige weiter zu verfolgen.

3. Bei dem Prozess, der im Jänner 1988 stattfand, wurden die Finanzbeamten vom Richter als Zeugen geladen, und haben dabei bestätigt, dass ihnen von Dr. Androsch alles offengelegt wurde. Die Finanzbeamten waren die letzten Zeugen, ehe das Beweisverfahren abgeschlossen wurde. Zirka zwanzig Minuten später verkündete der Einzelrichter das Urteil, wobei eine achtseitige schriftliche Begründung verlesen wurde. Daraus ist zu ersehen, dass das Urteil und die Begründung schon längst feststanden. Die Aussagen der Finanzbeamten wurden einfach ignoriert. Dies ist ein Beispiel für politische Justiz. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss selbst hat gegen Dr. Androsch keine Vorwürfe erhoben." (Prof. Dr. Herbert Schachter, Rechtsanwalt, 1010 Wien)