"Wer Raubkopierer jagt der Kämpf auch gegen den Terrorismus" - diese Aussage fasst in aller Kürze den Inhalt eines Trainingsvideos der US-amerikanischen Branchenvertreter RIAA zusammen, das nun im Internet aufgetaucht ist.

Drogen, Waffen, Terror und Raubkopien

In dem Video, das nun auf diversen Torrentseiten zum Download angeboten wird, finden sich auf mehr als 700 MB unterschiedlichste Anweisungen, Tipps und Tricks sowie viel Motivation für die Raubkopiejäger. Es heißt unter anderem, dass man die Fälle der illegalen Vervielfältigung und Weitergabe von geschützten Inhalten wesentlich stärker und härter verfolgen sollte, da man damit gegen den Terrorismus ankämpfe. Der Handel mit Raubkopien sei der erste Schritt - von da an sei es nicht mehr weit, zu Drogen-, Waffen- und Menschenhandel und zu organisiertem Verbrechen und Terrorismus, so die Videobotschaft.

ErmittlerIn und ExpertIn

Das RIAA-Trainingsvideo wurde gemeinsam mit der National District Attorneys Association (NDAA) erstellt und zeigt auch wie man sich vor Gericht zu verhalten hat, um als RIAA-ErmittlerIn zum GerichtsexpertIn zu werden.

Ziemlich neu

Zunächst wurde berichtet, dass das Video schon älter sei, dies ist jedoch nicht der Fall. Die RIAA behandelt im Wesentlichen das Thema der illegalen Vervielfältigung von CDs. So sieht man etwa den ehemaligen Chefermittler des US-Bundesstaates Maryland, Frank Walters, der vor einem riesigen CD-Brenner-Tower, den RIAA-ErmittlerInnen erklärt, woran man raubkopierte CDs erkennt. Das Video soll auch an DrogenermittlerInnen verteilt worden sein, damit diese verstärkt auf raubkopierte CDs und DVDs achten und diese gegebenenfalls erkennen.

Verleumdung, Nachlässigkeit und Betrug

DIe RIAA ist jedoch nicht nur wegen des Videos gerade in aller Munde, auch mögliche Klagen wegen Verleumdung, Nachlässigkeit und Betrug gegen die RIAA stehen nun im Raum. Im bekannten Fall von Tanya Andersen, die von der RIAA wegen illegaler Downloads verklagt und später freigesprochen wurde, sind nun die Gerichte am Zug. Andersen will die RIAA klagen, unter anderem wegen den zuvor erwähnten Punkten; so sollen die Ermittler ihre Tochter in der Schule aufgesucht haben und die Wohnung unerlaubt durchsucht haben.

Dementis und Beweislast

Die RIAA dementiert diese Vorwürfe. Der zuständige Richter hat Andersen, nachdem er die Klage gegen die RIAA zunächst abgelehnt hatte, nun noch eine Monatsfrist eingeräumt um weitere Beweise für ihre Vorwürfe vorzulegen beziehungsweise das bislang vorgelegte Material zu ergänzen. Dann wolle der Richter einer Klage zustimmen.(red)