Mittwochnachmittag, Saal I im Wiener Arbeits- und Sozialgericht: ORF-General Alexander Wrabetz muss dem Gericht erklären, warum er 2006 Peter Moosmann als technischen ORF-Direktor vorschlug und nicht Bewerber Karl Matuschka.

Matuschka hat deshalb geklagt. Im Verfahren soll die Anstalt beweisen, dass nicht Matuschkas körperliche Behinderung dafür den Ausschlag gab – das widerspräche dem Sozialrecht. Stiftungsräte sollen damit argumentiert haben. Wrabetz erklärte, er fand Moosmann und Mitbewerber Andreas Gall am qualifiziertesten.

Eine Beschwerde Matuschkas liegt beim Verwaltungsgerichtshof. Hier verweist Matuschkas Anwalt Michael Krüger auf ORF- und Stellenbesetzungsgesetz und bestreitet, dass das Auswahlverfahren objektiv und sachlich vonstatten ging. Moosmann und Matuschka führten schon früher die Technik. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 21.2.2008)