Genehmigung
Auf Antrag von "Wiener Wohnen" hat die Datenschutzkommission die Videoüberwachung in sieben Wohnhausanlagen der Bundeshauptstadt genehmigt. Demnach dürfen nun Kameras in den Müllräumen, den Aufzügen und den Garagen der entsprechenden Objekte angebracht werden.
Vandalismus
Als Zweck für die Maßnahme verwies "Wiener Wohnen" im eigenen Antrag auf die "Vandalismusbekämpfung". Abgelehnt hat die Datenschutzkommission allerdings die Überwachung von Eingangs- Stiegenbereichen, da diese einen zu starken Einschnitt in die Privatsphäre der BewohnerInnen bedeuten würde.
Begrenzung