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Grafik: Archiv
Ein unbestrittenes Faktum ist der Umstand, dass die Zahl der Überwachungskameras im öffentlichen Raum in den letzten Jahren rapide angestiegen ist. Wie ein aktuelles Beispiel zeigt, gilt dies aber nicht nur für öffentliche Plätze und Straßen sondern auch zunehmend für den semi-privaten Bereich.

Genehmigung

Auf Antrag von "Wiener Wohnen" hat die Datenschutzkommission die Videoüberwachung in sieben Wohnhausanlagen der Bundeshauptstadt genehmigt. Demnach dürfen nun Kameras in den Müllräumen, den Aufzügen und den Garagen der entsprechenden Objekte angebracht werden.

Vandalismus

Als Zweck für die Maßnahme verwies "Wiener Wohnen" im eigenen Antrag auf die "Vandalismusbekämpfung". Abgelehnt hat die Datenschutzkommission allerdings die Überwachung von Eingangs- Stiegenbereichen, da diese einen zu starken Einschnitt in die Privatsphäre der BewohnerInnen bedeuten würde.

Begrenzung

Zusätzlich ist die Genehmigung zeitlich begrenzt, konkret bis zum 31. Dezember 2009. Für eine etwaige Verlängerung muss "Wiener Wohnen" dann Belege dafür vorbringen, dass die Videoüberwachung auch tatsächlich einen reduzierenden Effekt auf die Anzahl von Vandalismusschäden hat. (red)