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Rund 1.000 Trauernde haben am Mittwochvormittag in der Pfarrkirche Egg Abschied von den elf Todesopfern der Brandkatastrophe im Vinzenzheim genommen

Foto: APA/ DIETMAR MATHIS

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Feierliche Verabschiedung der elf Brandopfer: unter den 1000 Trauergästen die gesamte Landesregierung

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Egg - Elf Särge, elf Kreuze. 1000 Trauergäste. Für sechs Frauen und fünf Männer, die ein unauffälliges Leben führten und durch ihren Tod plötzlich wichtig wurden. Menschen, die wegen ihres Andersseins im Heim waren, Behinderte, die nach dem Tod der nahen Angehörigen alleine standen, andere, die sich ein Leben lang abgearbeitet hatten, für den Pfarrer, den Bauern oder die Familie.

"Schmunzeln würden sie", sagte Generalvikar Benno Elbs bei der Verabschiedung, "würden sie sehen, welch große Trauerfeier man ihnen macht." Zur Totenwache kam der Kanzler, zur Verabschiedung die gesamte Landesregierung. Die elf Menschen, erstickt im brennenden Altenheim, hatten im Tod jene Aufmerksamkeit, die sie im Leben nicht immer bekommen hatten. "Bewahrt die Aufmerksamkeit für die Ärmsten, die Alten, die Behinderten" appellierte Elbs an die Trauergäste.

Strenge Brandschutzauflagen

Der Brand von Egg zeigt auf, dass die Vorarlberger Behörden beim Brandschutz für Alten- und Pflegeheime mit zweierlei Maß messen. Alte Pflege- und Altenheime müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen. Ihre Sicherheitsausstattung hängt vom guten Willen und vom Budget der Betreiber ab. Anders die Heime, die nach 2002 gebaut wurden. Sie müssen strenge Brandschutzauflagen erfüllen.

Der Grund für unterschiedliche Standards liege "im Bekenntnis der Landesregierung zu regionalen Strukturen", sagt Sozial-Landesrätin Greti Schmid (ÖVP), "wir wollten diese traditionsreichen Häuser erhalten." Regionale Heime seien ebenso wichtig "wie kleine Läden oder Schulen".

Deshalb wurden kleine Dorfheime nach Inkrafttreten des neuen Pflegeheimgesetzes 2002 nicht geschlossen, sondern werden als Übergangsheime geführt. Die Übergangslösung sei, so Landesrätin Schmid, nicht befristet. "Wenn jemand um- oder ausbaut, gilt das neue Gesetz."

Erste Maßnahme der Landesregierung nach der Brandkatastrophe ist die Überprüfung aller Heime, die bereits begonnen hat. Schmid: "Sollten Mängel entdeckt werden, müssen sie sofort behoben werden." Finanzschwachen Gemeinden "wird man Geld zur Verfügung stellen", sagt die Landesrätin. Und wenn sich Maßnahmen nicht rechnen? "Darüber will ich nicht spekulieren." Von Heimschließungen will Schmid nicht reden, "zuerst muss man das Ergebnis der Prüfungen abwarten, dann wird man jeden einzelnen Fall genau anschauen."

Abgewartet wird auch in der Staatsanwaltschaft. Die weitere Vorgangsweise werde von den weiteren Ergebnissen der Brandermittlung abhängen, teilte Staatsanwaltschafts-Sprecher Heinz Rusch am Mittwoch mit. Ermittelt werde gegen unbekannt. Das Strafausmaß für fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst, bei der eine größere Zahl von Menschen den Tod finden: sechs Monate bis fünf Jahre. (Jutta Berger/ DER STANDARD Printausgabe 14.2.2008)