Bei dem Kompakttarif handle es sich zwar um einen neuen Tarif, nicht jedoch um eine neue Versicherungsart, begründete das Gericht seine Entscheidung. Gegen die Kürzung der Provision hatten zwei Vertreter geklagt.
Finanzen & Börse
Allianz verliert im Streit um deutsche Vertreter-Provisionen
OLG München: Provisionskürzung nicht rechtens - Keine Revision möglich
München - Europas größter Versicherungskonzern Allianz
hat im Streit um Vertreter-Provisionen erneut eine gerichtliche
Niederlage erlitten. Die Kürzung der Provisionen bei Vermittlung von
Kfz-Versicherungen aus dem billigeren "Kompakttarif" der Allianz sei
unwirksam, entschied das Oberlandesgericht München am Mittwoch und
wies damit die Berufung des Versicherers gegen ein vorangegangenes
Urteil des Landgerichts München zurück.
Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Der Allianz bleibt damit
nur eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde. Dies werde nun
geprüft, sagte ein Allianz-Sprecher. Falls die Entscheidung
rechtskräftig wird, könnten möglicherweise Rückzahlungen an die
Vertreter in Höhe eines niedrigen zweistelligen
Millionen-Euro-Betrages fällig werden. In diesem Fall werde man "alle
anspruchsberechtigten Vertreter gleich behandeln", sagte der
Sprecher. (APA/dpa)