München - Europas größter Versicherungskonzern Allianz hat im Streit um Vertreter-Provisionen erneut eine gerichtliche Niederlage erlitten. Die Kürzung der Provisionen bei Vermittlung von Kfz-Versicherungen aus dem billigeren "Kompakttarif" der Allianz sei unwirksam, entschied das Oberlandesgericht München am Mittwoch und wies damit die Berufung des Versicherers gegen ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München zurück.

Bei dem Kompakttarif handle es sich zwar um einen neuen Tarif, nicht jedoch um eine neue Versicherungsart, begründete das Gericht seine Entscheidung. Gegen die Kürzung der Provision hatten zwei Vertreter geklagt.

Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Der Allianz bleibt damit nur eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde. Dies werde nun geprüft, sagte ein Allianz-Sprecher. Falls die Entscheidung rechtskräftig wird, könnten möglicherweise Rückzahlungen an die Vertreter in Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Betrages fällig werden. In diesem Fall werde man "alle anspruchsberechtigten Vertreter gleich behandeln", sagte der Sprecher. (APA/dpa)