Eigentlich sollten die Daten aller Telefongespräche in Österreich bereits seit September 2007 gesammelt und zwischen sechs und 24 Monate lang aufbewahrt werden: Wer mit wem wie lange – und im Fall von Handys von wo – telefoniert hat, inklusive SMS. Nicht gespeichert werden soll der Inhalt der Gespräche. Doch wie 18 andere EU-Länder hat Österreich die Richtlinie aus Brüssel noch nicht umgesetzt und deswegen Ende November einen Mahnbrief bekommen.

Doch auch der wird offenbar nicht allzu ernst genommen. "Die Vorratsdatenspeicherung wird erst dann kommen, wenn es auf europäischer Ebene zu einer einheitlichen Regelung kommt", sagte Infrastrukturminister Werner Faymann vor einigen Tagen. Diese einheitliche Regelung gibt es mit der EU-Richtlinie, die kaum befolgt wird, aber eigentlich schon. Im März 2009 sollen nach den Brüsseler Plänen auch Internet und E-Mail einbezogen werden.

Die eher geringe Autorität der EU-Kommission im Bereich der Überwachung ist auf die Kompetenzverteilung zurückzuführen: Justiz, Sicherheit und Inneres liegen hauptsächlich in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten, EU-Ministerratsbeschlüsse sind nur einstimmig möglich. Erst durch den Reformvertrag wären auch Mehrheitsentscheidungen vorgesehen.

Erfolgreicher ist die EU bei grenzüberschreitenden Projekten: So wird gerade eine Datenbank aufgebaut, in der Flugpassagierdaten nach US-Muster vermutlich schon ab 2009 gespeichert werden – wie Kreditkartendaten, weitere Flugziele und andere sicherheitsrelevante Informationen.

Der Europäische Gerichtshof bremste am Dienstag den Überwachungseifer ein wenig: Er stellte fest, dass Mitgliedstaaten nach EU-Recht nicht gezwungen werden können, User-bezogene Internet-Daten für zivilrechtliche Verfahren – etwa Urheberrechtsverletzungen durch Musikdownloads – herauszugeben. (Michael Moravec aus Brüssel/DER STANDARD, Printausgabe, 31.1.2008)