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Britische Lebensmittel mit der "Ampelkennzeichnung": Die enthaltenen Anteile von Zucker, Salz, gesaettigten Fettsaeuren, Fetten und Kalorien sind gut sichtbar.

Foto: AP/Martin Cleaver
Brüssel - Eine Änderung der geltenden Gesetze sei dringend nötig, da die bisherigen Kennzeichnungsvorschriften schon bis zu 25 Jahre alt seien, sagte EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou. Die verpflichtenden Angaben sollten es den Bürgern besser ermöglichen, "sich für eine ausgewogene Ernährung zu entscheiden".

Fett, Zucker, Salz und Kohlenhydrate

Die verpflichtenden Nährwertangaben beziehen sich auf Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz, Kohlenhydrate und den Energiewert, die auf fast allen verarbeiteten Lebensmittel etikettiert werden müssten. Auch der Anteil an der empfohlenen Tagesmenge soll in Prozent auf der Packung stehen.

Ausnahmen bei kleinen Verpackungen

Ausgenommen wären Nahrungsmittel, die nur aus einem Bestandteil bestehen wie Steaks oder Äpfel sowie Tee, Kaffee, Wasser, Kräuter, Gewürze und Aromastoffe. Ausnahmen gelten auch für besonders kleine Verpackungen. Auch für das Etikett will die EU-Kommission detaillierte Vorschriften. So soll die Schriftgröße mindestens drei Millimeter betragen.

Strikte Vorgaben bei Allergenen

Der Entwurf sieht auch striktere Vorschriften für Allergene vor. Bestandteile, die Allergien auslösen können, wie Erdnüsse, Milch, Fisch und Senf müssten künftig auch in nicht abgepackten Lebensmitteln ausgewiesen werden, etwa in Restaurants oder in Cateringbetrieben.

Ursprungsangaben sind Ländersache

Nach Angaben der Kommission gibt es derzeit erhebliche Unterschiede bei Nährwert-Etikettierungen in den 27 EU-Staaten. Da immer mehr Konsumenten auch Lebensmittel über das Internet kauften, sei eine einheitliche Gesetzgebung nötig. Die Verordnung muss aber erst von den Gesundheitsministern und dem Europaparlament beschlossen werden. Ursprungs- und regionale Herkunftsangaben will die Kommission wie bisher weitgehend den EU-Staaten überlassen.

Dreijährige Übergangsfrist

Nach Beschluss der Verordnung soll eine dreijährige Übergangsfrist gelten. Kleinere Betriebe sollen bis zu fünf Jahre Zeit haben, auf die neuen Etikettierungsvorschriften umzustellen. Nach fünf Jahren will die EU-Kommission entscheiden, ob auch Wein, Weinbrand, Bier und andere Alkoholika von der Verordnung erfasst werden sollen. (APA)