Fett, Zucker, Salz und Kohlenhydrate
Die verpflichtenden Nährwertangaben beziehen sich auf Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz, Kohlenhydrate und den Energiewert, die auf fast allen verarbeiteten Lebensmittel etikettiert werden müssten. Auch der Anteil an der empfohlenen Tagesmenge soll in Prozent auf der Packung stehen.
Ausnahmen bei kleinen Verpackungen
Ausgenommen wären Nahrungsmittel, die nur aus einem Bestandteil bestehen wie Steaks oder Äpfel sowie Tee, Kaffee, Wasser, Kräuter, Gewürze und Aromastoffe. Ausnahmen gelten auch für besonders kleine Verpackungen. Auch für das Etikett will die EU-Kommission detaillierte Vorschriften. So soll die Schriftgröße mindestens drei Millimeter betragen.
Strikte Vorgaben bei Allergenen
Der Entwurf sieht auch striktere Vorschriften für Allergene vor. Bestandteile, die Allergien auslösen können, wie Erdnüsse, Milch, Fisch und Senf müssten künftig auch in nicht abgepackten Lebensmitteln ausgewiesen werden, etwa in Restaurants oder in Cateringbetrieben.
Ursprungsangaben sind Ländersache
Nach Angaben der Kommission gibt es derzeit erhebliche Unterschiede bei Nährwert-Etikettierungen in den 27 EU-Staaten. Da immer mehr Konsumenten auch Lebensmittel über das Internet kauften, sei eine einheitliche Gesetzgebung nötig. Die Verordnung muss aber erst von den Gesundheitsministern und dem Europaparlament beschlossen werden. Ursprungs- und regionale Herkunftsangaben will die Kommission wie bisher weitgehend den EU-Staaten überlassen.
Dreijährige Übergangsfrist