Die Studienförderung steht am Programm des Nationalrats am Mittwoch. Die Einkommensgrenzen der Eltern für den Bezug von Studienbeihilfe werden um bis zu 20 Prozent angehoben. Erhöht und vereinheitlicht werden außerdem die Zuverdienstgrenzen für Beihilfenbezieher: Bisher durften pro Jahr rund 7.200 Euro aus unselbstständigem Einkommen und rund 5.800 Euro aus selbstständigem Einkommen dazuverdient werden. Künftig soll diese Grenze einheitlich 8.000 Euro betragen (bis zu 2.190 Euro mehr als bisher). Durch die Ausweitung der Stipendien sollen laut Wissenschaftsministerium etwa 4.000 zusätzliche Studierende Studienbeihilfe erhalten. (APA/red)