"Die Vorteile für den Patienten", so Propst: Mit der Befundkarte haben der Patient und seine behandelnden Ärzte erstmals den Überblick über die gesamte Krankengeschichte. Die Notfallkarte liefert den Ersthelfern blitzschnell alle medizinisch relevanten Notfalldaten - wenn jede Minute zählt. So können die Ärzte rascher und vor allem gezielter helfen. Und das kommt natürlich den Patienten zugute." Eingegeben werden die medizinischen Daten für Befund- und Notfallkarte von Ärzten. "Damit stellen wir sicher, dass die Datenqualität einwandfrei ist und die Gesundheitsdaten von Medizinern auf der ganzen Welt gelesen werden können", betont er.
Notfallkarte
Mit Hilfe der Notfallkarte und dem darauf abgedruckten Zugangscode können die Ersthelfer bereits im Rettungswagen feststellen, welche Blutgruppe und Impfungen der Patient hat, welche Medikamente er nimmt, ob er einen Herzschrittmacher hat etc. "Gerade die Spitalsärzte in den Notfallambulanzen profitieren davon, wenn sie schon vor der Einlieferung des Patienten die richtigen Blutkonserven vorbereiten können und etwa über chronische Krankheiten, Arzneimittelunverträglichkeiten und Operationen Bescheid wissen", glaubt Propst.
Infos trotz Bewusstlosigkeit
Die Notfallkarte spreche auch für den Patienten, wenn er selbst nicht mehr sprechen kann, weil er zum Beispiel bewusstlos ist. Im individuell angelegten Notfallkartenregister ist außerdem auch Platz für persönliche Daten des Patienten, zum Beispiel Namen und Telefonnummern der im Notfall zu verständigenden Kontaktpersonen, der behandelnden Ärzte, eine etwaige Patientenverfügung etc. Ein Patientenfoto auf der Notfall- und der Befundkarte stellt sicher, dass der Patient nicht verwechselt werden kann.
Die Befundkarte
Sowohl alte, als auch neue Befunde, Röntgenbilder, Laborberichte etc. sind Teil der persönlichen Befunddatei des Patienten, auf die er mit Hilfe seines privaten Passworts zugreifen kann. Damit ist seine persönliche Krankengeschichte übersichtlich dokumentiert, das umständliche Aufbewahren und Herumschleppen von Röntgenbildern und Befunden gehöre der Vergangenheit an.
Elektronische Übermittlung
Bei künftigen Untersuchungen wird der Patient seinen Befund nicht einmal mehr persönlich abholen müssen. Er kann ihn in dem Moment, in dem er elektronisch dem zuweisenden Arzt übermittelt wird, am Computer oder am Handy abrufen. Denn im Zuge der elektronischen Übermittlung vom Befundersteller zum Arzt wird automatisch eine Kopie des Befundes erstellt und im Ordner des Befundkartenbesitzers abgelegt. Eine Einschränkung gibt es jedoch: "Dieses Patientenservice funktioniert nur bei modern ausgestatteten Labors, Radiologen und Krankenhäusern. Das sind die meisten, aber leider noch nicht alle", bedauert Propst. So könnten die Daten jener Befundersteller, die ihre Befunde immer noch per Post verschicken, weiterhin nur im Nachhinein erfasst werden.
Kosten
Befund- und Notfallkarte sind seit etwas mehr als einem Monat in Österreich erhältlich und werden bereits von rund 100 niedergelassenen Ärzten angeboten. Weitere 350 Ärzte stehen laut Propst auf der Warteliste.
Dem Besitzer kostet eine Karte allerdings drei Euro pro Monat. Manche Ärzte könnten eine Datenerfassung für die Karten als Privatleistung ansehen, so Propst. Demnach müsste der Patient dafür etwa soviel bezahlen, wie für eine Impfung, erklärte der Wiener Arzt Hans-Joachim Fuchs.
Unterschied zu ELGA
"Im Gegensatz zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA verfügen bei der Notfall- und der Befundkarte die Patienten über ihre Gesundheitsdaten", betont Fuchs, Arzt für Allgemeinmedizin in Wien-Alsergrund. Anders als beim Regierungsprojekt ELGA gebe es bei den beiden Karten auch kein Problem mit dem Datenschutz. Denn ein Patient, der eine Karte beantragt, willigt damit ausdrücklich in die Speicherung seiner Gesundheitsdaten ein.
Datenschutz
Bei der Befundkarte schützt außerdem ein nur dem Patienten bekanntes Passwort die Daten vor unerwünschten Zugriffen. (Im Fall der Notfallkarte gibt es dieses Passwort nicht, denn die Ersthelfer müssen die Notfalldaten auch dann abrufen können, wenn der Patient nicht ansprechbar ist.) Für Fuchs, der auch Mitglied des Referats für medizinische Datensicherung, ELGA und E-Health in der Wiener Ärztekammer ist, steht jedenfalls fest: "Die Eigentümer ihrer Gesundheitsdaten sind die Patienten und nicht der Staat. Auch aus diesem Grund bin ich ein Befürworter der Notfall- und der Befundkarte."
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