Die sogenannte strategische Telefonüberwachung mutmaßlicher Extremisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA war rechtmäßig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies damit die Klage eines verurteilten islamischen Extremisten ab. Die Überwachung sei notwendig gewesen, um mögliche weitere Anschläge der Al-Kaida-Organisation in Deutschland oder von Deutschland aus zu verhindern, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des 6. Senates. Der befürchtete Aufenthalt sogenannter Schläfer in der Bundesrepublik habe die Überwachung in Deutschland gerechtfertigt. (AZ: BVerwG 6 A 1.07)

Der BND hatte mit Genehmigung des Bundesinnenministeriums von Mitte Oktober bis Anfang November 2001 fünf Gespräche des aus Jordanien stammenden Klägers abgehört. Dieser gehörte nach Überzeugung der Strafgerichte der islamistischen al-Tawhid-Gruppe an, die zu Al-Kaida gezählt wird. Er wurde inzwischen rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn und zwei weitere Angeklagte im Oktober 2005 der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Die Revision des heute 43-jährigen Klägers blieb ohne Erfolg. Er verbüßt seine Strafe derzeit in einem Gefängnis in Köln.

Die "strategische Überwachung" der Telekommunikation war nach den Anschlägen vom 11. September gesetzlich erlaubt worden. Diese Kontrolle bedeutet, dass eine Vielzahl von Telefonverbindungen nach bestimmten Suchbegriffen erfasst und in bestimmten Fällen ausgewertet werden. Die Überwachung habe der Sammlung von Informationen angesichts der Terrorgefahr gedient, befanden die Bundesrichter.(Reuters)