Wien – Um ein Haar hätte der nächste Koalitionskrach gedroht – schlussendlich haben sich Justizministerin Maria Berger (SP) und Innenressortchef Günther Platter (VP)am Mittwoch aber doch noch auf neue Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Sextätern geeinigt.

Kern der neuen Regelungen ist die Sexualstraftäter-Datei, in die künftig sämtliche rechtskräftig verurteilte Täter aufgenommen werden. In diesem Punkt hatte es den heftigsten Zwist zwischen Platter und Berger gegeben. Während Platter bedingungslos für die Speicherung aller Täter in einer zentralen Datei eintrat, wollte Berger Richter und Gutachter darüber entscheiden lassen, wer aufgenommen wird. Der Hintergrund: Wenn ein 16-Jähriger einvernehmlichen Sex mit seiner 13-jährigen Freundin hat, kann er dennoch verurteilt werden. Berger hatte Bedenken, dass auch solche Fälle im Polizeinetz hängenbleiben.

Datei im Innenressort

Noch am Mittwochvormittag war davon die Rede, dass die Regelungen doch nicht den Ministerrat passieren würden, wenige Stunden später aber trat man einvernehmlich vor die Presse.

Durchgesetzt hat sich Platter, die Gerichte müssen bald alle verurteilten Sexualstraftäter dem Innenministerium melden. Berger konnte zumindest einen Teilsieg verbuchen: Die Datei, auf die neben der Polizei auch die Jugendwohlfahrtseinrichtungen zugreifen können, wird optisch zweigeteilt.

Gelbe Sektion

In die "gelbe" Sektion kommen Fälle wie der 16-Jährige und andere Täter, die nur bedingte Strafen bekommen haben. Auch die Namen jener Menschen, die von der existierenden Begutachtungsstelle für Sexualstraftätern als "nicht gefährlich" eingestuft werden, sollen in der gelben Abteilung landen.

Rote Datei

Wenn diese Stelle allerdings jemanden als gefährlich einstuft, kommt dieser in die rote Datei. Und bleibt dort im Gegensatz zur gelben, bis er von den Behörden aktiv gelöscht wird. Die "gelben" Daten werden dagegen nach fünf Jahren automatisch gelöscht.

Berufsverbot im Einzelfall

Durchgesetzt hat sich Berger dagegen beim Punkt der Berufsverbote: Während sich der Innenminister dafür stark gemacht hat, Sextätern generell Berufe, die mit Kindern zu tun haben, zu verbieten, hat künftig das Gericht die Möglichkeit, solche Verbote im Einzelfall zu verhängen. (red/ DER STANDARD Printausgabe 24.1.2008)