Wer "eine unmündige minderjährige Person zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt" begeht künftig eine Verwaltungsübertretung. Weiterhin verboten bleibt auch das organisierte, aufdringliche oder aggressive Betteln.
Ein generelles Bettelverbot - wie es die FPÖ wiederholt gefordert hat - wird es in Wien weiterhin nicht geben. "Das wäre völlig kontraproduktiv", erkklärte eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ).
Minderjährigen müssten stundenlang am Platz stehen
Dass Kinder zum Betteln eingesetzt werden, um durch den Mitleidseffekt mehr Geld zu lukrieren, nehme in letzter Zeit zu, heißt es in der Begründung für die Novelle. Die unmündigen Minderjährigen müssten bei jeder Wetterlage stundenlang an einer Stelle im öffentlichen Raum ausharren und das erzielte Betteleinkommen in der Folge sofort an Hintermänner abliefern. "Diese Ausbeutung ist ein unhaltbarer Zustand, der dem Kindeswohl entgegensteht", wird betont.