Ingela Bruner wird offiziell in ihr Amt eingeführt und erstmals in
der 235-jährigen Geschichte der Boku gibt es eine "sub
auspiciis"-Promotion
Redaktion
,
Wien - Gleich doppelten Anlass zum Absingen des "Gaudeamus igitur" hat die
Universität für Bodenkultur (Boku) Wien am kommenden Montag (28. Jänner): Bei
einer akademischen Feier wird mit der Inauguration von Ingela Bruner als neue
Boku-Rektorin die erste Frau an der Spitze einer österreichischen Universität
offiziell in ihr Amt eingeführt. Zudem wird mit Rupert Seidl der erste Student in
der 235-jährigen Geschichte der Boku "sub auspiciis praesidentis" promoviert.
Turbulenzen bei der Wahl
Nach heftigen Turbulenzen wurde Bruner im Juli vergangenen Jahres vom
Universitätsrat zur neuen Rektorin gewählt, das Amt übernahm sie mit Anfang
Oktober von ihrem Vorgänger Hubert Dürrstein. Mit Bruner werden auch ihre
Vize-Rektoren inauguriert: Martin Gerzabek (Vizerektor für Forschung), Lothar
Matzenauer (Personal und Recht) und Erich Seyer (Finanzen und Ressourcen).
Alle Oberstufen-Klassen mit Vorzug und die Matura mit Auszeichnung absolviert,
an der Uni alle Diplomprüfungen und die Dissertation mit "sehr gut" beurteilt -
dieses Bravourstück gelang als erstem Studenten der Boku dem 28-jährigen
Rupert Seidl, der sein Forstwirtschafts-Studium mit der Promotion "sub auspiciis
praesidentis" abschließt. Diese Auszeichnung beschert der akademischen Feier
die Anwesenheit von Bundespräsident Heinz Fischer.
Neue Talare
Mit der neuen Rektorin weht auch ein frischer modischer Wind an der Boku: Weil
die bisher verwendeten Talare nach Angaben der Uni mit einem Alter von rund 60
Jahren eher museumsreif waren, wurden beim heimischen Trend-Label "Wendy &
Jim" Neuentwürfe in Auftrag gegeben. Erstmals getragen werden die aus leichtem
schwarzen Wollstoff und grünem Taft gefertigten Stücke von Rektorin und Vize-
Rektoren am Montag. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.