Großbritannien will Metalldetektoren an Schulen einführen
Zur Verhinderung von Gewaltdelikten - Anstieg der Verurteilungen auf mehr Gerichtsverfahren zurückzuführen
Redaktion
,
London - Im Kampf gegen Jugendkriminalität und
Messerstechereien will Großbritannien Metalldetektoren an Hunderten
von Schulen einführen. Die Detektoren, die denen an Flughäfen
ähnelten, sollten die steigende Gewalt an weiterführenden Schulen
eindämmen, berichtete die britische Sonntagszeitung "Observer". Vor
allem Messer sollten auf diese Weise entdeckt werden. Innenministerin
Jacqui Smith werde ihren Anti-Gewalt-Plan in den kommenden Wochen
vorstellen, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Besonders gefährliche Schulen
Die Detektoren sollten an Schulen, die als besonders gefährlich
gelten, aufgestellt werden - darunter vor allem in London, Liverpool,
Manchester und Birmingham. Der Plan habe bereits die Unterstützung
von Lehrern und Polizei, schreibt das Blatt. Jugendkriminalität steht
hoch auf der Tagesordnung der britischen Regierung, weil es immer
wieder zu blutigen, teilweise sogar tödlichen Auseinandersetzungen
zwischen Minderjährigen kommt. Erst vergangene Woche war ein 13 Jahre
altes Mädchen in einer Londoner Schule mit einem Messer verletzt
worden.
Der "Sunday Telegraph" berichtete, dass die Zahl der unter 18-
Jährigen, die wegen Gewaltverbrechen verurteilt oder verwarnt wurden,
in drei Jahren um mehr als ein Drittel gestiegen sei. Während es im
Jahr 2003 noch rund 17.600 Jugendliche waren, stieg die Zahl 2006 auf
24.100. Ein Sprecher des Innenministeriums betonte jedoch, dies liege
lediglich daran, dass mehr Fälle vor Gericht gebracht würden. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.