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Eine der zahlreichen Illustrationen im Original-Patentantrag. Sonys Sixaxis und die Nintendo Wii-Controller sollen PAtente verletzen, Microsoft wird nicht erwähnt.

Foto: Archiv
Eine neue Patentklage wurde gegen die beiden Konzerne Sony und Nintendo eingebracht. In beien Fällen geht es um die Eingabegeräte für die jeweiligen Spielkonsolen. Der Kläger, die Copper Innovation Group, sieht sowohl durch Sonys Sixaxis, wie auch durch Nintendos Wii-Controller seine Patente verletzt.

"Hand held computer input apparatus and method"

Das entsprechende Patent trägt den Titel "Hand held computer input apparatus and method" wurde 1994 eingereicht und 1996 genehmigt. Die Klage wurde schon Ende Dezember 2007 eingereicht und sieht nicht nur Schadenersatzzahlungen vor, sondern auch ein Verbot der Verwendung der Patente durch die beiden Konzerne in Zukunft.

Kein Microsoft

Das sowohl Nintendo wie auch Sony geklagt wurden, überrascht es Experten, dass Microsoft nicht belangt wird. Der US-Konzern hatte sich schon vor längerer Zeit, im Gegensatz zu Sony, mit der Firma Immersion geeinigt und konnte so die "Rumble"-Funktion in seinen Controllern verbauen. Ob diese Einigung der Grund ist, weshalb Microsoft nun nicht verklagt wurde, kann derzeit noch nicht gesagt werden.

Jeder Controller

Obwohl das Patent und die dazugehörigen Illustrationen "nur" gewisse Ähnlichkeiten mit den Wii-Controllern vermuten lassen würden, trifft die nähere Beschreibung des Patent wohl auf jeden verfügbaren Controller am Markt zu - so heißt es darin etwa: "Jede Transmitter-Einheit hat eine eigene einzigartige Identifikationsnummer, die in der Hardware integriert ist. Wenn der Transmitter erstmals eingeschalten wird, dann wird die Identifikationsnummer ausgelsen und im RAM abgespeichert. Sämtliche nachfolgende Kommunikation, die von dem Transmitter ausgeht, enthält dann dieses Identifikationsmerkmal".

Sony vs. Immersion

Sony scheint mit seinen Controllern wenig Glück zu haben. Schon die rechtliche Auseinandersetzung mit Immersion endete nach einer jahrelangen Auseinandersetzung vor Gericht mit einer Niederlage für den Konzern.(red)