Passives Betteln, also das stille Bitten um Geld ist seit heute im steirischen 6.000-Einwohner-Ort Fürstenfeld nicht mehr verboten. Fürstenfeld war der erste Ort in Österreich, der 2005 ein allgemeines Bettelverbot verhängte.

Der slowakische Bettler Stefan P. hat Recht bekommen: Er hatte eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen des Bettelverbots eingereicht (derStandard.at berichtete). Die Begründung des VfGH: passives Betteln stelle in Fürstenfeld keinen örtlichen Missstand dar, der eine derartige Verordnung notwendig machen würde.

Aufhebung ist Signal

Stefan P.´s Anwältin Gerlinde Goach sagt, der VfGH sei zwar nicht auf ihre Argumentation eingegangen, dass das Bettelverbot den Grundrechten zuwiderlaufe, da das Verbot bereits im Vorfeld als nicht notwendig eingestuft worden war. "Die Aufhebung des Verbots ist aber sicher ein Signal, das Wirkung haben wird", sagt Goach.

Er habe das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Kenntnis genommen, sagt Fürstenfelds Bürgermeister Werner Gutzwar. "Das ändert aber nichts an meiner Meinung." Und die wiederholt Gutzwar gebetsmühleartig: betteln sei menschenverachtend und nicht zu dulden. Man müsse den Menschen in ihrer Heimat helfen.

Wir spenden für das Nudelprojekt

Auf die Frage, ob Gutzwar jetzt bereit sei, die slowakischen Nachbarn finanziell mit Hilfsprojekten zu unterstützen, antwortet Gutzwar: "Das habe ich schon gesagt: wir spenden für das Nudelprojekt von Pfarrer Wolfgang Pucher. Das behalten wir bei." Schließlich müsse vorrangig der jeweilige Staat für seine Bürger aufkommen. (Birgit Wittstock, derStandard.at, 15.01.2007)