Der slowakische Bettler Stefan P. hat Recht bekommen: Er hatte eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen des Bettelverbots eingereicht (derStandard.at berichtete). Die Begründung des VfGH: passives Betteln stelle in Fürstenfeld keinen örtlichen Missstand dar, der eine derartige Verordnung notwendig machen würde.
Aufhebung ist Signal
Stefan P.´s Anwältin Gerlinde Goach sagt, der VfGH sei zwar nicht auf ihre Argumentation eingegangen, dass das Bettelverbot den Grundrechten zuwiderlaufe, da das Verbot bereits im Vorfeld als nicht notwendig eingestuft worden war. "Die Aufhebung des Verbots ist aber sicher ein Signal, das Wirkung haben wird", sagt Goach.
Er habe das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Kenntnis genommen, sagt Fürstenfelds Bürgermeister Werner Gutzwar. "Das ändert aber nichts an meiner Meinung." Und die wiederholt Gutzwar gebetsmühleartig: betteln sei menschenverachtend und nicht zu dulden. Man müsse den Menschen in ihrer Heimat helfen.
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