Haftentlastungspaket
Die Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests - in einem ersten Versuch als "elektronische Fußfessel" bekanntgeworden - ist Teil des Haftentlastungspakets von Justizministerin Maria Berger. Eingesetzt werden soll er künftig in drei Fällen: Als Ersatz für kurze Freiheitsstrafen, im Entlassungsvollzug und als gelinderes Mittel zur Untersuchungshaft. Eine neue Form der Sanktion soll das Electronic Monitoring in Österreich aber nicht werden. Als Maximaldauer sind im Modellversuch sechs Monate vorgesehen.
In den überwachten Hausarrest können nur Strafgefangene kommen, die einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, eine Unterkunft und eine soziale Anbindung in Österreich haben. Eine ungeklärte fremden- oder asylrechtliche Situation ist ein Ausschließungsgrund; ebenso eine nicht stabilisierte Drogenabhängigkeit oder starke psychische Beeinträchtigung. Ausdrücklich ausgenommen sind auch Sexualstraftäter.
Die technische Ausstattung für den zweiten Modellversuch mietet das Justizministerium von der Firma G4S Security Systems GmbH (G4S). Für die Betreuung der Häftlinge im Hausarrest ist der Verein Neustart zuständig.
Überwachung per Telefonleitung
Überwacht werden die 15 Test-Häftlinge nicht - wie beim Erstversuch - per Satellit, sondern über die Telefonleitung. Der Betroffene trägt am Bein ein Fußgelenksband, das mit einem an die Telefonleitung angeschlossenen Empfänger - der mit einer Notrufzentrale in den USA verbunden ist - kommuniziert.
Aufgestellt werden solche Empfänger in der Wohnung und am Arbeitsplatz. Ihre Signale sind so stark, dass der Träger sich in einem Einfamilienhaus, in einem Büro oder in einer Werkstätte frei bewegen kann, ohne dass Alarm ausgelöst wird. Für Wege von und zum Arbeitsplatz oder zum Einkaufen werden Zeiten definiert, die der Betroffene nicht überschreiten darf.
Betreuung durch den Verein Neustart
Der Tagesablauf des Verurteilten wird mit einem Neustart-Mitarbeiter in einem Wochenplan fixiert. Die Sozialarbeiter sollen die elektronisch Überwachten dabei unterstützen, ein straffreies, integriertes und selbstverantwortliches Leben zu führen. Möglich ist eine Verpflichtung zur Durchführung einer Therapie. Zudem müssen die Betroffenen jederzeit mit Harntests zur Überprüfung der Drogenabstinenz oder Alkoholtests rechnen.