Österreich
Sexualstraftäterdatei wie in Bayern
Polizei und Jugendwohlfahrt sollen sehen können, wer Sexualdelikt begangen hat
Wien/Kopenhagen – Knapp bevor die Kriminalitätsstatistik für 2007 und der darin verzeichnete Anstieg der Sittlichkeitsdelikte veröffentlicht wurden, haben sich Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und Innenminister Günter
Platter Ende der Vorwoche noch auf die Einrichtung einer
Sexualstraftäterdatei und mögliche Berufsverbote geeinigt. Das entsprechende Gesetz soll am 23. Jänner im Ministerrat
abgesegnet werden.Die Datei soll für die Polizei und die Jugendwohlfahrt einsehbar sein. Ob und, wenn ja, in welcher Form auch Schuldirektoren oder Kindergartenleitern diese Informationen
zur Verfügung stehen sollen, wird derzeit diskutiert. "Die
Polizei hat dann jedenfalls mehr Material in der Hand,um
einschätzen zu können, wie gefährlich jemand ist", sagt
Thomas Geiblinger, Sprecher der Justizministerin zum Standard. Wie lange welches Delikt in der Datei aufscheinen soll, ist noch in Verhandlung.
Hier geht es ebenso um die Frage, wann es zu einem
Berufsverbot kommen soll. "Der Richter soll von Fall zu
Fall über die Schwere der Delikte urteilen und dementsprechend
über die Länge der Tilgungsfrist entscheiden", sagt Michaela Huber, Sprecherin des Innenministers. Das kann je nach Art des Berufes bis zu einem lebenslangen Berufsverbot führen.
Vorbild Bayern
Österreich orientiert sich bei der Datei für Sexualstraftäter
vor allem am 2006 in Kraft getretenen bayrischen System,
das erst vor wenigen Tagen auch in Brandenburg eingeführt
wurde. Dadurch können wegen Sexualdelikten verurteilte Straftäter in der "Haft-Entlassenen-Auskunftsdatei-Sexualstraftäter", kurz
HEADS, von der Polizei in ganz Bayern dauerhaft lokalisiert
unddadurch besser überwacht werden. Verlässt eine
im Register aufscheinende Person das Bundesland, wird
die künftig zuständige Landesbehörde verständigt.
Auch in Dänemark darf, wer wegen sexueller Übergriffe auf
Kinder verurteilt worden ist, laut Gesetz seit Juli 2005 nicht
mehr mit Kindern arbeiten. Demnach müssen sämtliche
private und öffentliche Institutionen und Organisationen,
die mit der Betreuung von Kindern unter 15 Jahren befasst
sind, für neue Mitarbeiter beim Zentralen Kriminalregister
das so genannte Kinderattest, anfordern. Daraus geht
hervor, ob der Betreffende wegen sexueller Übergriffe auf
Kinder oder wegen dem Besitz und der Verbreitung von Kinder-
Pornografie verurteilt worden ist.
Das System bewährte sich sofort: Imersten Halbjahr 2005
sind fünf verurteilte Pädophile bei dem Versuch entdeckt
worden, sich für die Arbeit mit Kindern zu bewerben. Im
zweiten Halbjahr waren es bereits neun Fälle. Während bei
einer Reihe anderer Delikte die Eintragung im Kriminalregister
nach einer bestimmten Frist gelöscht wird, bleibt sie
in diesem Fall unbefristet bestehen. (APA, ren, spri/ DER STANDARD, Printausgabe, 15. Jänner 2008)