Wien/Kopenhagen – Knapp bevor die Kriminalitätsstatistik für 2007 und der darin verzeichnete Anstieg der Sittlichkeitsdelikte veröffentlicht wurden, haben sich Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und Innenminister Günter Platter Ende der Vorwoche noch auf die Einrichtung einer Sexualstraftäterdatei und mögliche Berufsverbote geeinigt. Das entsprechende Gesetz soll am 23. Jänner im Ministerrat abgesegnet werden.Die Datei soll für die Polizei und die Jugendwohlfahrt einsehbar sein. Ob und, wenn ja, in welcher Form auch Schuldirektoren oder Kindergartenleitern diese Informationen zur Verfügung stehen sollen, wird derzeit diskutiert. "Die Polizei hat dann jedenfalls mehr Material in der Hand,um einschätzen zu können, wie gefährlich jemand ist", sagt Thomas Geiblinger, Sprecher der Justizministerin zum Standard. Wie lange welches Delikt in der Datei aufscheinen soll, ist noch in Verhandlung. Hier geht es ebenso um die Frage, wann es zu einem Berufsverbot kommen soll. "Der Richter soll von Fall zu Fall über die Schwere der Delikte urteilen und dementsprechend über die Länge der Tilgungsfrist entscheiden", sagt Michaela Huber, Sprecherin des Innenministers. Das kann je nach Art des Berufes bis zu einem lebenslangen Berufsverbot führen. Vorbild Bayern Österreich orientiert sich bei der Datei für Sexualstraftäter vor allem am 2006 in Kraft getretenen bayrischen System, das erst vor wenigen Tagen auch in Brandenburg eingeführt wurde. Dadurch können wegen Sexualdelikten verurteilte Straftäter in der "Haft-Entlassenen-Auskunftsdatei-Sexualstraftäter", kurz HEADS, von der Polizei in ganz Bayern dauerhaft lokalisiert unddadurch besser überwacht werden. Verlässt eine im Register aufscheinende Person das Bundesland, wird die künftig zuständige Landesbehörde verständigt. Auch in Dänemark darf, wer wegen sexueller Übergriffe auf Kinder verurteilt worden ist, laut Gesetz seit Juli 2005 nicht mehr mit Kindern arbeiten. Demnach müssen sämtliche private und öffentliche Institutionen und Organisationen, die mit der Betreuung von Kindern unter 15 Jahren befasst sind, für neue Mitarbeiter beim Zentralen Kriminalregister das so genannte Kinderattest, anfordern. Daraus geht hervor, ob der Betreffende wegen sexueller Übergriffe auf Kinder oder wegen dem Besitz und der Verbreitung von Kinder- Pornografie verurteilt worden ist. Das System bewährte sich sofort: Imersten Halbjahr 2005 sind fünf verurteilte Pädophile bei dem Versuch entdeckt worden, sich für die Arbeit mit Kindern zu bewerben. Im zweiten Halbjahr waren es bereits neun Fälle. Während bei einer Reihe anderer Delikte die Eintragung im Kriminalregister nach einer bestimmten Frist gelöscht wird, bleibt sie in diesem Fall unbefristet bestehen. (APA, ren, spri/ DER STANDARD, Printausgabe, 15. Jänner 2008)