Ausspekuliert: Handschriftliche Notiz klärt Identität der "Mona Lisa"
Das Gemälde "La Gioconda" trägt seinen Titel zu Recht - es stellt eine Florentiner Kaufmannsgattin dar
Redaktion
,
In dieser Galerie: 2 Bilder
Heidelberg - Manchmal ist die einfachste Erklärung eben doch die richtige: Laut dem Direktor der Heidelberger Universitätsbibliothek, Veit Probst, ist die Identität
der "Mona Lisa" definitiv
geklärt. Auf dem berühmtesten Gemälde der Welt sei "eindeutig" die
Florentiner Kaufmannsgattin Lisa del Gioconda zu sehen, so Probst, der damit einen Bericht des Südwestrundfunks bestätigt. Das Bild wird dem zweiten Titel, unter dem es bekannt ist, "La Gioconda", also gerecht.
Der verlautbarte Beweis: Der frühere Leiter der Handschriftenabteilung der Heidelberger
Unibibliothek habe in einem sogenannten Wiegendruck - das sind die
frühesten Drucke - eine Randbemerkung des Besitzers "mit der
handschriftlichen Anmerkung zur Identität" der Mona Lisa entdeckt,
berichtete Probsts Stellvertreterin Rike Balzuweit. Der Fund war
bereits vor zweieinhalb Jahren in einem Ausstellungskatalog der
Heidelberger Universität veröffentlicht worden. Der Besitzer des
Druckes war ein Zeitgenosse von Leonardo da Vinci und hatte auch
Kontakt zu ihm.
Das Bild von Leonardo da Vinci war um 1503 bis 1506
entstanden. In der Vergangenheit war unter anderem spekuliert worden, ob die
"Mona Lisa" mit ihrem weltberühmten Lächeln eine unbekannte Geliebte
sei, einen jungen Mann darstelle oder ob es sich gar um ein verschlüsseltes Selbstporträt des
Künstlers handle. Ein wissenschaftlicher
Aufsatz von Probst soll in etwa drei Wochen erscheinen. (APA/red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.