Die geplante Übernahme der österreichischen Tele2 -Mobilfunkkunden durch die Telekom Austria (TA) ist anders als vom heimischen Marktführer erwartet auf Schwierigkeiten gestoßen. Laut Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat eine erste Prüfung ergeben, dass der Zukauf zu Problemen auf dem Mobilfunkmarkt führen könnte.

"Die Phase 1 ist nur ein vorläufiges Ergebnis, der Ausgang ist ungewiss"

Aufgrund von Markterhebungen - der "Phase 1" - hat die Wettbewerbsbehörde ein Verfahren vor dem Kartellgericht beantragt, das zu einer Genehmigung, aber auch zu Auflagen oder einer Untersagung des Zusammenschlusses führen könnte. "Die Phase 1 ist nur ein vorläufiges Ergebnis, der Ausgang ist ungewiss", erklärte BWB-Sprecher Stefan Keznickl im Gespräch mit der APA. Nach der Bekanntgabe der Entscheidung am 10. Dezember 2007 durch die BWB habe das Kartellgericht fünf Monate Zeit, um zu einem Urteil zu kommen. Ein Gutachter werde seines Wissens erst bestellt.

Vorleistungen

Probleme durch die Übernahme könnten laut Wettbewerbsbehörde am Endkundenmarkt sowie bei den Vorleistungen - also jenen Preisen, die die Mobilfunkbetreiber untereinander für die Durchstellung von Gesprächen verrechnen - auftreten. Ein weiterer Punkt ist möglicherweise das internationale Roaming. Die Telekom Austria sei aufgefordert worden, eine Stellungnahme abzugeben, habe aber eine Fristverlängerung beantragt, sagte Keznickl. Das Schreiben sei erst wenige Tage vor Weihnachten eingegangen, den aktuellen Stand des Verfahrens wolle man nicht kommentieren, hieß es von Seiten der Telekom auf APA-Anfrage.

Rückzug

Der schwedische Tele2-Konzern hatte im Oktober 2007 den Rückzug aus dem österreichischen Mobilfunkgeschäft angekündigt und erklärt, seine 131.000 Handy-Kunden für 65 Mio. schwedische Kronen (7,08 Mio. Euro) an die TA abgeben zu wollen. Telekom Austria und Tele2 hofften damals auf Grünes Licht noch vor dem Jahreswechsel. Die Konkurrenten waren für die Untersagung des Deals eingetreten. Sie haben laut BWB nun zwar die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, aber keine Parteistellung vor dem Kartellgericht. (APA)