Auch StudentInnen, die während ihres Studiums besonders herausragende Leistungen vorweisen können, sollen von den Studiengebühren befreit werden
Redaktion
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An der Uni Freiburg mussten in diesem Semester StudentInnen, die einen Intelligenzquotienten (IQ) von über 130 mit einem nicht länger als drei Monate zurückliegenden Test nachweisen konnten, keine Studiengebühren bezahlen. (derStandard.at
berichtete
). Richter haben nun die "Schlaumeier-Klausel" gekippt: Auch besonders herausragende Studienleistungen müssen zur Studiengebührenbefreiung führen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage von vier Studierenden, deren Antrag auf Studiengebührenbefreiung trotz sehr guter Leistungen abgelehnt wurde: Sie beriefen sich unter anderem auf ein 1,0-Abitur, auf ein 1,0-Vordiplom in Physik beziehungsweise auf besondere Leistungen in der ersten juristischen Staatsprüfung.
Anträge erneut prüfen
In einem Fall verpflichtete das Verwaltungsgericht die Universität, dem Kläger aus Gründen der Gleichbehandlung eine Studiengebührenbefreiung zu gewähren. In den anderen drei Fällen wurde die Uni angewiesen, über die bisher abgelehnten Anträge erneut zu entscheiden und dabei die aktuelle Rechtsauffassung des Gerichts zu beachten.
Hochbegabte auf die Uni aufmerksam zu machen, war das Ziel der unkonventionellen Maßnahme. Laut einem Bericht von spiegel.de mussten 150 StudentInnen auf Grund ihres hohen IQs keine Studiengebühren bezahlen. Auch StudentInnen mit Stipendien eines renommierten Begabtenförderungswerkes wurden von den Studiengebühren befreit. Das Urteil ist noch nicht rechtskäftig. (red/derStandard.at, 10. Jänner 2007)
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