Für den Grünen Wissenschaftssprecher Kurt Grünewald geht die Umsetzung zu langsam voran. Er wirft Hahn vor, auf "Verzögerungstaktik" zu setzen. Außerdem sei nicht klar, was mit den Universitätsbediensteten passiert, deren Vertrag heuer ausläuft.
Anhebung der Anfangsgehälter
Über den Kollektivvertrag selbst hatten sich Gewerkschaft und Dachverband der Universitäten bereits im April 2007 geeinigt. Anschließend begannen die Unis die Berechnung der in den kommenden Jahren daraus erwachsenden Mehrkosten gegenüber dem derzeitigen Modell. Diese entstehen vor allem durch die im neuen KV vorgesehene Anhebung der Anfangsgehälter bei gleichzeitiger Abflachung der weiteren Verdienstkurve. Weitere Eckpunkte des KV sind ein neues Karriereschema für das wissenschaftliche Personal, das ein durchgängiges Laufbahnmodell für Uni-Lehrer, einen erweiterten Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, aber auch die Möglichkeit der Kündigung von Uni-Professoren bei schlechter Evaluierung vorsieht, sowie die Einführung einer betrieblichen Pensionskassenregelung.
Auf Grund der Vollrechtsfähigkeit der Universitäten wurden seit dem 1. Jänner 2004 neu eingetretene Mitarbeiter nur nach dem Angestelltenrecht aufgenommen. Für dieses soll der neue KV gelten. Die an den Unis beschäftigten Vertragsbediensteten - und theoretisch auch die Beamten - können in die neue Regelung optieren. Die Mehrkosten hängen unter anderem davon ab, wie viele das tatsächlich tun. Sie sind im ersten Jahr höher als in den darauf folgenden, schwanken aber auch in späteren Jahren je nach Pensionierungen der Beamten.
Uni-Laufbahn
Eine typische wissenschaftliche Karriere in dem neuen Modell könnte dann etwa mit einer Doktorandenstelle beginnen, von der man sich für eine Laufbahnstelle bewerben kann. Damit verbunden ist eine mit der Uni-Leitung abgeschlossene "Qualifikationsvereinbarung": In dieser wird festgelegt, was der Kandidat in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren erreichen muss, etwa den PhD-Grad plus eine bestimmte Anzahl an Publikationen, eine Habilitation, die Entwicklung einer wissenschaftlichen Methode, etc.. Für die Zeit dieser Vereinbarung gibt es eine unbefristete Anstellung als "assistant professor", die Uni verzichtet währenddessen auf die Kündigungsmöglichkeit. Anschließend wird überprüft, ob die Vereinbarung erfüllt wurde: Ist dies nicht der Fall, kann die Universität den Nachwuchswissenschaftler jederzeit kündigen. Bei Erfüllung wird er "associate professor" und damit fix angestellt.
Die Stelle eines deutlich besser bezahlten "full professors" soll dagegen weiter mit einer Berufung verbunden bleiben. Der "full professor" kann nur nach zweimaliger negativer Evaluierung seiner Lehr- und Forschungsleistungen gekündigt werden. Evaluiert wird spätestens alle fünf Jahre.