Gernot Tews: "Pränataldiagnostik, die Untersuchung am Ungeborenen, ist erlaubt, Präimplantationsdiagnostik im Reagenzglas ist verboten - da fehlt die durchgängige Logik."

Foto: STANDARD/Habitzl

Michael Rosenberger: "Schließlich geht es um eine elementare Frage, nämlich die des Rechtes eines Embryos auf sicheres Leben."

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Mit etwa 650 In-vitro-Fertilisationen (IVF) ist die Landesfrauenklinik in Linz bei künstlicher Befruchtung führend. Kerstin Scheller sprach mit dem Linzer Primarius Gernot Tews und dem Moraltheologen Michael Rosenberger über die Praxis, Embryonen einzufrieren.

STANDARD: Die Frauenklinik in Linz verzeichnet hohe IVF-Erfolgsraten. Gerade das macht aber auch Probleme. Welche?

Tews: Tatsächlich ist es so, dass bei uns im Schnitt die Erfolgsquote einer IVF bei 40 Prozent pro Behandlung liegt. Das heißt, wir haben nach vier Versuchen eine kumulative Schwangerschaftschance von 90 Prozent. Maximal zwei Embryonen werden pro Versuch transferiert, was für uns bedeutet, dass Embryonen übrig- bleiben, die dann für weitere Versuche kryokonserviert werden. Derzeit liegen bei uns im Spital rund 400 Embryonen auf Eis. Leider wird der Kryozyklus in Österreich nicht optimal gefördert, das ist eine Schwäche unseres durchaus guten Fortpflanzungsmedizingesetzes.

STANDARD: Was heißt Kryozyklus?

Tews: Das heißt, es wird ab dem zweiten künstlichen Befruchtungsversuch der Frau ein aus vorangegangenen Versuchen eingefrorener Embryo eingesetzt. Der Hauptvorteil dabei ist, dass der Frau eine weitere hormonelle Stimulation und Punktation der Eierstöcke vor der Einpflanzung erspart bleiben, und zweitens, dass es zu einem Abbau von Embryonen auf Eis käme.

Um die Zahl der Kryo-Embryos zu reduzieren, könnte ich mir aber auch vorstellen, sie zur Adoption freizugeben. Doch das ist per Gesetz in Österreich verboten, was unlogisch ist. Das geborene Kind kann zur Adoption freigegeben werden, der eingefrorene Embryo muss aber, zumindest nach zehn Jahren, vernichtet werden.

STANDARD: Wie beurteilt ein Moraltheologe diese Unlogik?

Rosenberger: Zuerst eine Nachfrage: Heißt nicht optimale Förderung des Kryozyklus finanzielle Förderung?

Tews: Ja. Grundsätzlich finanzieren die Krankenkassen vier IVF-Versuche. Der eingefrorene Embryo hat eine etwas geringere Chance, anzuwachsen, was heißt: Frauen wollen lieber einen Frisch- statt einen Kryozyklus.

So wählen die Frauen von vornherein die Variante mit den besten Erfolgschancen. Deshalb fordern wir Ärzte, unabhängig von den vier Frischversuchen, den Kryozyklus auch zu fördern.

Rosenberger: Die Schwierigkeit, die ich sehe, liegt in der Frage, ob man den vollständig verschmolzenen Embryo überhaupt kryokonservieren soll und darf. Wir in der Moraltheologie verneinen das, weil es auch noch eine andere Möglichkeit gibt: im so genannten Vorkernstadium eine Krykonservierung vorzunehmen, denn da werden nach gängiger Meinung die Keimzellen noch nicht als ein Embryo, als ein menschliches Individuum, betrachtet, und wir brauchen noch keine Schutzstandards. Dann kann man ethisch wesentlich unproblematischer agieren.

STANDARD: Ethisch vertretbar, aber praktisch nicht machbar?

Tews: Wir Ärzte sind ja nicht nur der Ethik der Kirche verpflichtet, sondern auch der Ethik hinsichtlich der Behandlung der Frau. Das heißt, wenn wir der Frau zu einem Kind verhelfen wollen, müssen wir die schonendste und erfolgversprechendste Methode anwenden. Und die von Ihnen beschriebene Methode besitzt eine durchschnittlich um fünf Prozent geringere Erfolgsaussicht als der Kryozyklus.

Rosenberger: Kann man eine moderat geringere Erfolgsaussicht nicht der Frau zumuten, wenn man damit dem Embryo gerechter werden kann? Hier muss man das Recht zweier Individuen gegeneinander abwägen. Schließlich geht es um eine elementare Frage, nämlich die des Rechtes eines Embryos auf sicheres Leben.

Tews: Aus meiner Sicht wäre der Zugang wie in Belgien gut: Förderung des Kryozyklus, um auf diesem Weg zu einem geringeren Embryonenverlust und zu einer Reduktion von Mehrlingen, vor allem von Drillingen, zu kommen.

STANDARD: Wo bleibt in dieser Diskussion die Frau mit ihrem Kinderwunsch?

Rosenberger: Wir haben in der Ethik immer das Bestreben, dass wir Gerechtigkeit herstellen wollen. Gerechtigkeit bedeutet, ich muss einen Ausgleich der Bedürfnisse der verschiedenen beteiligten Individuen herbeiführen. In diesem Fall sind die Individuen primär das Elternpaar und der Embryo.

Für den Embryo steht auf dem Spiel, dass er womöglich, wenn ich ihn schon als Embryo kryokonserviere, gar nicht zum Leben kommt, sondern gleich sterben muss. Das Recht auf Leben ist natürlich ein viel fundamentaleres als das psychische Wohlbefinden der Frau. Ihr ist in dieser Abwägung, wenn sie denn überhaupt die IVF nutzen will, schon zuzumuten, dass sie mehrere künstliche Befruchtungsversuche vornehmen lassen muss, wenn das das Leben des Embryos sichert.

Tews: Aber jeder operative Eingriff ist mit einem Risiko für die Frau verbunden. Außerdem dürfen wir laut Gesetz nicht mutwillig eine Methode anwenden, die eine geringere Aussicht auf Erfolg hat.

Und das andere Argument, das die Kirche nicht besonders schätzt, ist, dass es in der Natur auch immer wieder zu einem erheblichen Verlust von Embryonen kommt. Von befruchteten Eizellen, die auf natürlichem Weg erzeugt wurden, überleben weniger als 50 Prozent.

Rosenberger: Das ist eine Argumentationslinie, die der Ethiker so natürlich nicht gelten lassen kann. Das Argument, in der Natur passiert das Sterben vielfach öfter, ist kein Diskussionsansatz in der Debatte.

Wir nehmen es doch als ganz selbstverständlich an, dass etwa bei Epidemien alle nur möglichen Maßnahmen gesetzt werden, um bedrohte Menschen zu retten - auch wenn das in der Natur unbestritten anders ist.

STANDARD: Hört man da nicht den Vorwurf heraus, dass sich der Mediziner als "Halbgott in Weiß" anmaßt, über Leben und Nichtleben zu entscheiden?

Rosenberger: So dramatisieren würde ich dies jetzt nicht. Vielmehr wird hier eine unterschiedliche Sichtweise des Problems deutlich. Der Mediziner sieht das Problem eher von einer technischen Seite: Wie kann ich eine Technik wie die IVF effizient anwenden?

Meine Aufgabe als Ethiker ist es, das Problem in einen größeren Horizont zu stellen. Der Anspruch der Gesellschaft und der Politik ist es, dass nicht die technischen, sondern die ethischen Gesichtspunkte das letzte Wort haben.

STANDARD: Der Mediziner ist also ein Handwerker?

Tews: Ich glaube, Mediziner und Ethiker verfolgen dasselbe Ziel. Wenn es eine gleich gute Möglichkeit gäbe, ohne Embryonenverlust auszukommen, würden wir sie anwenden. Der Vorschlag der Ärzte, das Ganze über ein neues Gesetz zu regeln, ist aus meiner Sicht der Weg, der auch die legitimen Interessen der Frau berücksichtigen würde.

Rosenberger: Ein Embryonenschutzgesetz wäre nur zu begrüßen.

Tews: Das sehe ich nicht so. Damit käme es zu einer noch schieferen Optik. Mit dem Gesetz soll nur ein stärkerer Schutz der Embryonen vor der Einpflanzung erreicht werden. Im fortschreitenden Stadium der Schwangerschaft wird der Embryo hingegen relativ wenig geschützt.

Ich erwähne nur die Pränataldiagnostik, die Untersuchungen am Ungeborenen im Mutterleib erlaubt. Die Präimplantationsdiagnostik im Reagenzglas ist hingegen verboten. Eine nicht durchgängige Logik des Gesetzes. Das heißt, der noch nicht implantierte Embryo ist besser geschützt als später im Mutterleib.

Rosenberger: Da ist etwas dran. Die Gesetzgebung ist hier nicht konsequent.

Tews: Mit ein Grund dafür ist, dass die Gesetzgebung der Technologie hinterherhinkt.

Rosenberger: Ich sehe einen anderen Grund: Die Gefahr, dass durch eine Präimplantationsdiagnostik ein Mechanismus von Selektion in Gang kommt.

STANDARD: Wäre die Adoption eingefrorener Embryonen nicht ein Beitrag, ungeborenes Leben zu schützen?

Rosenberger: Eine Hürde gibt es, die mich zögern lässt. Prinzipiell steht im Raum, dass es besser ist, den Embryo einer anderen Mutter einzupflanzen, als ihn sterben zu lassen.

Die Schwierigkeit ist aber, dass vielleicht der Gesetzgeber auch deshalb die Adoption von Embryos nicht erlaubt, weil diese Möglichkeit als Animation verstanden werden kann, noch mehr Embryonen im Reagenzglas zu erzeugen und auf Eis zu legen. Außerdem darf diese Adoption kein Türöffner für eine Eizellspende sein.

Tews: Damit haben Sie den Pfeil in unser Herz geschossen - wir Mediziner sind nämlich für die Eizellenspende. In Österreich ist ja auch die Samenspende erlaubt, die Eizellspende nicht - eine nicht begreifliche Ungleichheit.

Rosenberger: Zur Asymmetrie von Samen- und Eizellspende muss man sagen, da gibt es einen Faktor, der den entscheidenden Unterschied macht: Eine Samenspende ist nicht unbedingt mit einem medizinischen Eingriff verbunden.

Deshalb hat der Gesetzgeber keine effektive Möglichkeit, sie zu verbieten. Bei der Eizellspende brauche ich das medizinische Zentrum, das kann niemand auf eigene Faust tun. Daher stellt sich in dem Fall die Frage, was der Gesetzgeber erlauben kann. Für ihn ist es offenbar ein hohes Gut, dass die Beziehung des Kindes zu den sozialen und zu den biologischen Eltern identisch ist.

Also, dass die Eltern, die mich zeugen, nach aller Möglichkeit auch die Eltern sind, die mich großziehen. So interpretiere ich das Verbot der Eizellspende im österreichischen Gesetz. (Kerstin Scheller, MEDSTANDARD, 07.01.2008)