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Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider muss kein Verfahren in der Causa Rosenstingl über sich ergehen lassen

Foto: APA/Eggenberger
Wien - Die Anzeigen gegen den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) wegen des Verdachts der Untreue und Förderungsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Rosenstingl-Affäre ist von der Staatsanwaltschaft Wien zurückgelegt worden. Dies teilten die Rechtsanwälte Haiders in einer sogenannten nachträglichen Mitteilung mit.

In Folge des Innsbrucker Zivilprozesses der FPÖ gegen die frühere Parteichefin hatte ein Tiroler Richter eine Strafanzeige gegen Haider eingeleitet, da im Zuge des Prozesses der Verdacht im Raum gestanden war, Haider habe Ende der 90er Jahre als FPÖ-Obmann Gelder des Parlamentsklubs missbräuchlich verwendet, um Schadensbegrenzung in der Rosenstingl-Affäre zu betreiben. Die Staatsanwaltschaft in Wien sah dies nun offenbar anders und stellte die Anzeigen zurück, ein Strafverfahren gegen Jörg Haider unterbleibt daher.

Ende der Neunziger wurde der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Peter Rosenstingl wegen Veruntreuung von Parteigeldern und gewerbsmäßigen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Im Zusammenhang mit der Affäre kam auch Jörg Haider unter Beschuss. (APA/red)