In Folge des Innsbrucker Zivilprozesses der FPÖ gegen die frühere Parteichefin hatte ein Tiroler Richter eine Strafanzeige gegen Haider eingeleitet, da im Zuge des Prozesses der Verdacht im Raum gestanden war, Haider habe Ende der 90er Jahre als FPÖ-Obmann Gelder des Parlamentsklubs missbräuchlich verwendet, um Schadensbegrenzung in der Rosenstingl-Affäre zu betreiben. Die Staatsanwaltschaft in Wien sah dies nun offenbar anders und stellte die Anzeigen zurück, ein Strafverfahren gegen Jörg Haider unterbleibt daher.
FPÖ
Kein Verfahren gegen Jörg Haider in Causa Rosenstingl
Staatsanwaltschaft Wien legte Anzeigen wegen Verdacht auf Untreue und Förderungsmissbrauchs zurück